Boden, Baugrund, Abfall – das Update zur Ersatzbaustoffverordnung
Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen.
Seit Menschengedenken wird gebaut. Ob Häuser, Tempel, Brücken oder Straßen. Grundsätzlich fallen dabei immer mineralische Massen an, die im Bauwerk nicht verwendet werden können. Jede Zeit hat Lösungen gesucht und gefunden, wie mit den Aushubmassen umgegangen werden soll.
Die Ersatzbaustoffverordnung bildet dabei keine Ausnahme, nur eben etwas komplizierter.
Die neuen Vorschriften der Mantelverordnung (u. a. Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzverordnung) haben seit 2023 die bisherigen Regelungen abgelöst und sind mehr oder weniger erfolgreich in der Praxis und bei den Behörden angekommen. Dabei stellt sich das komplizierte Regelwerk mit seinen Abgrenzungen, Ausnahme-Mechanismen und einer Vielzahl an unübersichtlichen Einbauvarianten als nicht besonders anwendungsfreundlich in der Praxis dar.
Die eigentlich bundeseinheitlichen Regelungen werden von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und führen über die Wege von Fragen-Antworten (FAQ – mittlerweile Version 3 der LAGA) und spezifischen Hinweisen zu abweichenden Vollzugsergebnissen. Zusätzlich zeigen sich in der Anwendungspraxis Unstimmigkeiten und Regelungslücken, die bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis erhebliche Unsicherheiten hervorrufen und mitunter viel Geld kosten oder zu Straftaten führten.
Ziel ist es, die Fragen der Teilnehmer umfassend zu beantworten.
Es werden im Rahmen dieser Veranstaltung die Grundlagen für den Abfallbegriff nach KrWG, Boden, Baugrund, Altlasten, durchwurzelbare Bodenschichten, Baggergut sowie der Bereitstellungsfläche erläutert und die Strukturen und die Inhalte der ErsatzbaustoffV / BBodSchV praxisnah an Beispielen vorgestellt. Dabei erfolgt die Darstellung der jeweiligen, aktuellen, länderspezifischen Umsetzungspraxis. Die Regelungen werden eng an beispielbezogenen Bau-, Planungs- und Entscheidungsmaßnahmen verdeutlicht sowie die vielfältigen Fragen und Herausforderungen (vor allem aus dem Teilnehmerkreis) in den Vordergrund gerückt.
Inhalt
- Einführung (Boden, Baugrund, Abfall, Altlasten)
- Anwendungsbereich und wichtige Begriffe der ErsatzbaustoffV
- Mineralischer Ersatzbaustoff, Gemisch, technisches Bauwerk, Verfüllung etc.
- Annahmekontrollen bei Anlieferung mineralischer Abfälle
- Kontrollen, Getrennthaltung, Einstufung und Klassifizierung
- Anforderungen an die Güteüberwachung
- Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung, Probenahme, Analytik und Einstufung, Dokumentation
- Zwischenlager / Bereitstellungsfläche
- Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (Werteregelungen, hydrogeologisch günstige / ungünstige Gebiete)
- Dokumentationspflichten der Erzeuger, Beförderer, Hersteller, Verwender, Eigentümer
- Anforderungen zum Einsatz von Bodenmaterial bei Verfüllungen / bodenähnliche Anwendungen gemäß der neuen Bundesbodenschutzverordnung
- Besonderheiten beim Auf-/Einbringen in die durchwurzelbare Bodenschicht (Materialien, Qualitäten, Sicherungsmaßnahmen)
- Sonderregelung für das Einbringen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht (Materialien, Qualitäten, Kontrollen)
- Übergangsregelungen
Datum
22.04.2026
Anmeldefrist
08.04.2026
Zeitplan
08:00 – 16:00 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
8 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Adresse
Standort Glauchau
Lungwitzer Straße 52
08371 Glauchau
Gebühr
inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke
regulär 420,00 €
ermäßigt 315,00 € *
* Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, Architektenkammer Sachsen, Bauindustrieverband Ost e.V., Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
Ansprechpartner
Herr Ulrich Werner
Tel.: 0351 7957497-13
Mal: geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.