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Bauzeitnachträge rechtssicher aufstellen

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen. Anerkannte Fortbildungseinheiten 4 UE.

Bau-)Zeit ist Geld! Es gibt kaum ein Bauvorhaben, das pünktlich beendet wird. Aber: Keine Chance hat der „Bauzeitnachtrag 1 pauschal“! Bauzeitansprüche sind je nach Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen aufzustellen und zu dokumentieren. Kommt die Störung aus dem Bereich des Auftraggebers, sind je nach Fallgestaltung Mehrvergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche möglich, ebenfalls eine etwaige Bauzeitverlängerung und der Entfall von Vertragsstrafenvereinbarungen. Um diese unterschiedlichen Ansprüche, die auch kumulativ bei einem Bauvorhaben auftreten können, durchzusetzen, bedarf es der vertieften Kenntnis von den entsprechenden Anspruchsgrundlagen und den Dokumentationsanforderungen und dem notwendigen Schriftwechsel, bspw. Behinderungsanzeige, Nachtragsstellung, Inverzugsetzung, Anerbieten der eigenen Leistung etc.

Das lernen die Teilnehmer in dem Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung. Systematisch wird das notwendige Wissen vermittelt von der ersten Bauablaufstörung (was bereits eine verzögerte Vergabe sein kann) über die baubegleitende Dokumentation bis zur gerichtsfesten Aufbereitung und Durchsetzung der Nachtragsforderung. Auf die aktuelle Rechtsprechung wird praxisgerecht eingegangen.

Inhalt

Rechtsgrundlagen

  • Behinderungen nach § 6 Abs. 1 VOB/B – Anmeldung und Abmeldung
  • Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B
  • Annahmeverzug des Auftraggebers nach § 642 BGB
  • Dokumentation der eigenen Leistungsbereitschaft
  • Anordnungen zur Bauzeit nach §§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B
  • Mehrmengen und Mindermengen
  • Winter/Wetter/Naturkatastrophen
  • Corona, Ukrainekrieg und sonstige „Höhere Gewalt“
  • Umfang der Pflicht des Auftragnehmers zu Kompensation und Beschleunigungsmaßnahmen
  • Geänderte oder zusätzliche Leistungen, §§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B – Mehrkostenanzeige mit Hinweis auf Bauzeitverlängerung – so konkret wie möglich, so ausführlich wie nötig
  • Dokumentationsmittel auf der Baustelle (Bautagesberichte, Fotos, Videos, Lieferscheine etc.)

Dokumentation („bauablaufbezogene Darstellung“)

  • Wann ist sie notwendig?
  • Darstellung der Störung und der Störungsauswirkungen auf Folgeleistungen
  • Berücksichtigung von eigenem Bauverzug?
  • Darstellung der Bauzeitauswirkungen von Nachtragsleistungen, Mehr- oder Mindermengen
  • Berechnung der Bauzeitverlängerung und Fortschreibung des Terminplans (verschiedene Methoden)

Ermittlung der Entschädigungshöhe nach § 642 BGB

  • Für welchen Zeitraum besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
  • Umfasst die Entschädigung auch die Allgemeinen Geschäftskosten und den Gewinn?
  • Kalkulierte oder tatsächliche Kosten, was gilt?
Datum

21.01.2025

Zeitplan

09:00 – 13:00 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
4 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Standort Dresden
Neuländer Straße 29
01129 Dresden

Gebühr

inkl. Seminarunterlagen, Getränke

regulär 240,00 €
ermäßigt 180,00 € *

* Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, Architektenkammer Sachsen, Bauindustrieverband Ost e.V., Sächsischer Baugewerbeverband e. V.

Ansprechpartner

Ulrich Werner
Tel: 0351 7957497-13
Mail: geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.