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Qualifizierter Tragwerksplaner

Der Standsicherheitsnachweis gem. § 66 Abs. 2 SächsBO muss in Sachsen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, die in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist. Zur Beantragung nutzen Sie bitte die folgenden Formulare (PDF-Format) und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an:

Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Annenstraße 10
01067 Dresden

Antrag und Informationen zur Liste der qualifizierten Tragwerksplaner
  • Checkliste mit Zugangsvoraussetzungen für die Eintragung als qualifizierter Tragwerksplaner:
    als PDF herunterladen

Stempel

Stempelbestellung
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Ich bin in die folgende Liste bei der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen und bitte um Bereitstellung eines selbstfärbenden Automatikstempels:
Ihre Eintragung
Personalien
Anrede
Nutzungsgebühr (einmalig je Stempel)
Lieferanschrift
Rechnungsanschrift
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Sachsen ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der eingetragenen Daten einverstanden.
Erklärung:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag gemachten Angaben.
Erklärung:
Ich versichere, den Stempel in geeigneter Weise vor unbefugter Nutzung zu schützen. Das Eigentum an Stempeln verbleibt bei der Ingenieurkammer Sachsen. Die Berechtigung zur Nutzung von Stempeln ist an die Dauer der Listeneintragung gebunden und verliert nach deren Beendigung ihre Gültigkeit. Ich verpflichte mich deshalb bei Löschung meiner Listeneintragung alle Stempel an die Ingenieurkammer Sachsen zurückzugeben.
Erklärung:
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Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

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