Planerseminar
Eine Veranstaltung der Brandenburgischen Ingenieurkammer
Anforderungen an die Planung für sicherheitstechnische Anlagen nach Baurecht
1. Bestandsaufnahme und Abgrenzung
1.1. Zustand und Mängel der Planung
1.2. Abgrenzung in der Planung
1.3. Gegenwärtiger Stand der baurechtlichen Planung
1.4. Aufnahme von Fragestellungen aus dem Publikum zum Thema
1.5. Formulierung des Seminarziels
2. Mindestinhalte zur Erfüllung einer bauordnungsrechtlichen Planung
2.1. Anforderungen an die Dokumentation und Datensammlung an Beispielen
2.2. Organisation der Kommunikation mit den am Bau Beteiligten
2.3. Ermittlung, Identifizierung von wesentlichen Sollwerten für sicherheitstechnische Anlagen
2.4. Checkliste und Grundlage am Beispiel der baurechtlichen Prüfgrundsätze
2.5. Organisation und praktischer Nachweis der Sollwerte (Dokumentation und Prüfungen)
2.6. Umgang mit Mängeln im Bauprozess zur Erreichung der Sollwerte
2.7. Beispiele aus der Praxis
3. Umgang mit Abweichungen im Planungsprozess
3.1. Übersicht zur Thematik der Abweichungen nach Baurecht
3.2. Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik
3.3. Abweichungen zum Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis
3.4. Abweichungen von eingeführten technischen Baubestimmungen
3.5. Thematisierung und Lösungen an Beispielen
4. Beachtung des Bestandschutzschutzes bei Änderungen an sicherheitstechnischen Anlagen
4.1. Wie ist der Bestandschutz definiert?
4.2. Welche Voraussetzungen erfüllen bei sicherheitstechnischen Anlagen den Bestandschutz?
4.3. Welche Aufgaben haben der Planer zu erfüllen?
4.4. Lösungsvorschläge bei Änderungen am Bestandschutz zur Sicherstellung des baurechtlichen Schutzzieles
5. Zusammenstellung und Formulierung von Schwerpunkten
Datum
12.05.2020
Zeitplan
09:00 – 17:00 Uhr
Adresse
Brandenburgische Ingenieurkammer
(Haus der Wirtschaft, 2. OG)
Beratungsraum 3
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Gebühr
Mitglieder: 300,00 Euro (Nachweis der Mitgliedschaft einreichen)
Nichtmitglieder: 400,00 Euro
Ansprechpartner
E-Mail: info@bbik.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.