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Webinar – Zusatztermin Aktuelle Entwicklung zur HOAI

Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Weiterbildungsstunden: 1 UE

Voraussetzung für die Teilnahme am Webinar:

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Der Bundesrat hat der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) als Grundlage für die Verordnung zugestimmt. Somit tritt die Verordnung nunmehr zum 01.01.2021 in Kraft.

Aufgrund des bekannten Urteils des EuGHs vom 04.07.2019 wurde festgestellt, dass die bisherige Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze gegen Europarecht verstößt. Damit ergab sich die Aufgabe für den deutschen Gesetzgeber die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure anzupassen. Dies ist nunmehr geschehen.

Für Honorare von Planungsleistungen soll es in der Neufassung künftig keine verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr geben. Die Honorare für Planer-Leistungen sollen nach dem Willen frei vereinbar sein. Honorare sollen daher – wie bisher in der Baupraxis auch teilweise üblich – künftig stets frei verhandelbar und vereinbar werden. Hier sind Besonderheiten zu berücksichtigen.

Ferner ergeben sich durch die Neuregelung der HOAI weitere Änderungen:

Die HOAI 2020/2021 enthält neue Grundleistungen. In den einzelnen Leistungsbildern gibt es zum Teil ebenfalls Neuerungen, die in der Baupraxis gewichtige Auswirkung haben.

Im Rahmen der Erörterungen der vorgenannten Änderungen wird auch die aktuelle Thematik der Umsatzsteuersenkung (19 % auf 16 %) nebst dem Aspekt der Teilschlussrechnung erläutert.


Inhalt

Der Reformanlass

  1. Das Urteil des EuGHs vom 07.2019
  2. Die Reaktion des BGH
  3. Die Reform des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

 

Die konkreten Änderungen

  1. Keine verbindlichen Mindest- oder Honorarhöchstsätze
  2. Honorarempfehlungen
  3. Anwendungsbereiche
  4. Honorartafeln für Grundleistungen
  5. Leistungsbilder
  6. Hinweispflichten
  7. Auffangregelung


Änderungen des BGB (§ 650q Abs. 2 BGB)

Umsatzsteuersenkung

  1. Teilabnahme
  2. Teilschlussrechnung
  3. Steuerausweis

 

Referent

Rechtsanwalt
Dr. Reik Kalnbach
FA für Bau- und Architektenrecht
FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Datum

11.12.2020

Zeitplan

15:00 – 16:30 Uhr

Freie Plätze

Noch 60 von 95

Adresse

Webinar

Gebühr

kostenfrei für Mitglieder und Listengeführte Ingenieure der Ingenieurkammer Sachsen
25,00 EUR für Gäste

Teilnahmebedingungen

Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner

Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: kirsch@ing-sn.de

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Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.