Webinar – Honorarnachträge nach BGB und HOAI
Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Weiterbildungsstunden: 5 UE
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Inhalt
Welcher Planer / Architekt / Ingenieur kennt es nicht: Bauzeitverlängerungen, Planänderungen oder sonstige Umstände verändern den Bau- und Planungsablauf. Umstritten sind dann die sich daran anschließenden Vergütungsfragen.
Doch die rechtlichen Ausgangsbedingungen für Honorarnachträge haben sich durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder gravierend geändert. Nunmehr gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Neuregelungen haben Auswirkungen für Anordnungsrechte des Auftraggebers, diese wiederum auf die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer.
Das Seminar zeigt das Zusammenwirken von honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf. Zielführende Hinweise zu streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung werden ergänzend gegeben.
Gliederung
A. Einleitung – Problemaufriss
B. Grundlagen des Werkvertrages
C. Besonderheiten des Ingenieurvertrages
D. Das Nachtragsrecht des neuen BGB-Werkvertrages
E. Das Nachtragsrecht der HOAI
F. Typische Nachtragskonstellationen
G. Vertraglicher Regelungsbedarf
Referent
Rechtsanwalt
Dr. Reik Kalnbach
FA für Bau- und Architektenrecht
FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Datum
25.05.2020
Zeitplan
10:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
5.00 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Freie Plätze
Noch 84 von 95
Adresse
Webinar
Gebühr
55,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
79,00 EUR für Nichtmitglieder
Teilnahmebedingungen
Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.
Ansprechpartner
Jenny Kirsch
E-Mail: kirsch@ing-sn.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.