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Seminar: Die Novelle der Sächsischen Bauordnung 2022

Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Fortbildungsstunden: 8 UE

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich insbesondere an bauvorlageberechtigte Ingenieure und Architekten sowie an qualifizierte Brandschutz- und Tragwerksplaner.

Für den rechtssicheren Vollzug baurechtlicher Vorschriften, der durch den weitreichenden Verzicht auf präventive bauaufsichtliche Prüfungen in ihrer Verantwortung liegt, ist es unabdingbar die zahlreichen materiellen und verfahrensrechtlichen Änderungen durch die Novelle 2022 zu kennen.

 

Hintergrund:

»Modernes Baurecht für ein modernes Land«, so das Fazit von Staatsminister Thomas Schmidt nach der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) durch den Sächsischen Landtag am 1. Juni 2022.

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung werden Beschlüsse der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung sowie Vereinbarungen des Koalitionsvertrages in Landesrecht umgesetzt. Das Gesetz ist am 8. Juni 2022 in Kraft getreten.

Im Seminar werden alle Änderungen der SächsBO in ihrem systematischen Kontext dargestellt und hinsichtlich ihrer praktischen Bedeutsamkeit erläutert.

Programmpunkte:

  • Erleichterungen für Maßnahmen der Wärmedämmung bei bestehenden Gebäuden
  • Verringerung der Abstandsflächentiefe für Windenergieanlagen im Außenbereich und in Sondergebieten für Windenergie
  • erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze
  • Verringerung der Anforderungen an Solaranlagen als Dachaufbauten
  • Ausweitung der Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsgebäude
  • Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur sowie Verfahrensfreistellung von Ladestationen für Elektromobilität
  • Ausweitung der Verfahrensfreiheit auf Abstellplätze für Fahrräder und Anhänger einschließlich überdachter Abstellplätze sowie von land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben
  • Einführung der „kleinen“ Bauvorlageberechtigung
  • Entfall des Vier-Augen-Prinzips für den Standsicherheitsnachweis bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
  • Erleichterung des seriellen und modularen Bauens durch die Einführung der Typengenehmigung
  • Einführung einer Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen zu Wohnbebauung
  • Aufnahme einer Verordnungsermächtigung für die Durchführung digitaler bauaufsichtlicher Verfahren

Referentin:

Frau Dipl.-Ing. Gabriele Bothe, MRin a. D. war im Sächsischen Staatsministerium des Innern als Leiterin des Referates Bautechnik, Bauordnungsrecht (Oberste Bauaufsichtsbehörde) tätig.

In dieser Zeit war sie u. a. Vorsitzende der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz und hat weitere Bund-Länder-Gremien geleitet, die sich mit Fragen des Bauordnungsrechtes befasst bzw. entsprechende Muster-Verordnungen erarbeitet haben.

Sie ist seit 1991 nebenberuflich als Dozentin für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht tätig.

 

Datum

18.01.2023

Zeitplan

9:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
8.00 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Freie Plätze

Noch 1 von 39

Adresse

IntercityHotel Dresden
Wiener Platz 8
01069 Dresden

 

Gebühr

120,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen sowie anderer Architekten- und Ingenieurkammern in Deutschland

240,00 EUR für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie die Pausenversorgung.

Teilnahmebedingungen

Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner

Frau Doreen Jürß
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de

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Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.