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Qualifikationslehrgang Kommunale Wärmeplanung (Fokus Sachsen)

Ein gemeinsames Angebot von Ingenieurkammer Sachsen und Sächsischer Energieagentur – SAENA GmbH – Anrechenbare Fortbildungsstunden: 40 UE (je 45 Minuten)

Hintergrund

Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) nach 6 Gesetzesentwürfen innerhalb von 6 Monaten in Kraft getreten und seither steht das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP) auch bei sächsischen Kommunen als Pflichtaufgabe auf der Tagesordnung.

Die KWP soll den kommunalen Hauptakteuren als strukturelle Leitplanke für die zukünftige Stadt- und Wärmeplanung dienen. Ziel einer KWP ist es, für die Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung als langfristige Perspektive darzustellen sowie Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen aus Sicht der Gemeinde zu benennen. Die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen sind durch alle Kommunen in Deutschland bis spätestens 30.Juni 2028 zu erstellen, wobei in der Regel Dienstleister beauftragt werden – ein komplexes Betätigungsfeld für  Ingenieure.

Inhalte

Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen wird in dem Lehrgang das komplette Aufgabenspektrum einer KWP gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) behandelt und durch ausgewählte Praxisbeispiele ergänzt. Neben den nach WPG geforderten Inhalten werden spezifische sächsische Besonderheiten bei der Erarbeitung einer Wärmeplanung vermittelt.

Der Lehrgang deckt folgende Themenkomplexe ab:

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen
    Wärmeplanungsgesetz (WPG), Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Energieeffizienzgesetz (EneEfG) sowie deren Verschränkung
  2. Eignungsprüfung und Bestandserfassung
  3. Potentialanalyse
  4. Szenarienentwicklung und Umsetzungsstrategie
  5. Datenlage, Datenverfügbarkeit, Umgang mit sensiblen Daten
  6. Beteiligung, Kommunikation; Öffentlichkeitsbeteiligung, Controlling-Konzept, Dokumentation

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Ingenieure mit für die KWP einschlägigen Fachkenntnissen, steht aber darüber hinaus allen Interessierten offen. Vertreter Sächsischer Kommunen sind herzlich willkommen.

Vertreter kleiner und mittelständischer Ingenieurbüros soll der Lehrgang dazu ermuntern, sich die Kommunale Wärmeplanung (bzw. Teilaufgaben dieser) als Wirkungsfeld zu erschließen und bietet auch die Möglichkeit, sich mit potentiellen Projektpartnern zu vernetzen.

Abschluss

Variante 1:

Erteilung eines nummerierten Zertifikates und Führung und Veröffentlichung in einem Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen (auf Antrag).

Voraussetzungen:

  • die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“
  • die lückenlose Teilnahme am gesamten Lehrgang
  • Bestandene Prüfung in einem oder mehreren der folgenden Teilgebiete:
    • Planungsleistung
    • Projektkoordination
    • Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
    • Datenmanagement

Die Prüfung kann bis zu max. 2-mal (kostenpflichtig) wiederholt werden.

Variante 2:

Teilnehmende, die den Lehrgang lückenlos besuchen und ohne (bestandene) Prüfung abschließen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Referententeam

­Dipl.-Ing. Dipl.- Wirt.-Ing. (FH) Uwe Kluge; Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH I Prof. Dr.-Ing. Clemens Felsmann, TU Dresden I Prof. Dr.-Ing. John Grunewald, TU Dresden I Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hartmann, Beratender Ingenieur, J. Hartmann Ingenieurbüro für Automatisierung, Leipzig ­I Dr.-Ing. Wolfgang Heße, Dresden I Rechtsanwalt Michael Köppl, Ministerialrat a.D., Freital-Pesterwitz I Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH, Dresden ­I Dipl.-Ing. Dipl.- Wirt.-Ing. Harald Rapp, AGFW e.V., Frankfurt am Main I Prof. Dr.-Ing. habil. Joachim Seifert, TU Dresden I Dipl.-Ing. Andreas Tigges, teamproject, Dresden

besondere Teilnahmebedingungen

Ingenieure mit Wohn- / Dienstsitz in Sachsen werden bei der Anmeldung bevorzugt berücksichtigt. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Unternehmen bleibt vorbehalten. Bei Stornierungen nach dem 09.08.2024 wird grundsätzlich die volle Lehrgangsgebühr fällig.

Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen (Link)

 

Datum

23.08.2024 bis 19.09.2024

Anmeldefrist

09.08.2024

Zeitplan

Lehrgangstermine:

23.08.2024: (Präsenz, 08:30 – 14:00 Uhr)
27.08.2024: (Präsenz, 8 UE)
28.08.2024: (Präsenz, 8 UE)
06.09.2024: (Online, 4 UE, vormittags)
10.09.2024: (Online, 6 UE)
19.09.2024: (Präsenz, 8 UE)

Details folgen

Freie Plätze

Noch 7 von 24

Adresse

30 UE Präsenz und 10 UE Online

Ort der Präsenzveranstaltungen (4 Tage):
Ingenieurkammer Sachsen
Annenstraße 10
4. Etage
01067 Dresden

Gebühr

150,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
255,00 EUR für Mitarbeiter von Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen
300,00 EUR für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die digitalen Seminarunterlagen sowie die Pausenversorgung.

sonstige Gebühren :

Für den ersten Prüfungsversuch fallen keine Gebühren an. Gebühren für die Wiederholungsprüfung auf Anfrage.

Die Verzeichnisführung / Veröffentlichung auf der Website der Ingenieurkammer Sachsen (auf Antrag) ist für ein Jahr nach Abschluss kostenfrei. Ab dem 2. Jahr ist eine Gebühr geplant. 

Der Lehrgang wird von der sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH finanziell unterstützt.

Ansprechpartner

inhaltliche Fragen:
Frau Dipl.-Ing. Harriet Lößnitz M.A.
Referatsleiterin Ingneieurwesen und Akademie
Tel. 0351 43833-67
E-Mail: akademie@ing-sn.de

organisatorische Fragen:
Frau Doreen Jürß
Mitarbeiterin Akademie und Veranstaltungen
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de

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Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.