Partnerschaftsgesellschaften für Ingenieure
Die Veranstaltung ist ausgebucht!
Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Weiterbildungsstunden: 4 UE
Mit der Neuregelung der des Sächsischen Berufsrechts der Beratenden Ingenieure sind zwei entscheidende Neuerungen in Kraft getreten:
- Beratende Ingeneure müssen sich persönlich gegen Haftpflichten aus der Berufsausübung versichern. Die Versicherungspflicht gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsIngG ist eine Pflichtversicherung. Wer nicht versichert ist, muss mit der Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure rechnen.
- Beratende Ingenieure können sich zu Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung zusammenschließen. Die Möglichkeit einer beschränkten Berufshaftung nach § 10 SächsIngG, § 8 Abs. 4 PartGG ist eine speziell auf Freiberufler wie Beratende Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte zugeschnittene Lösung.
Wer in den Genuss kommen will, gegenüber Auftraggebern die Haftung ohne die Gründung einer Kapitalgesellschaft vom eigenen Vermögen fernzuhalten, muss einmal tragfähige Grundlagen schaffen und dann darauf achten, dass sie in den einzelnen Vertragsverhältnissen eingehalten werden. Das Seminar behandelt diese Grundlagen ausführlich.
Weiterhin sollten die Beratenden Ingenieure mit der Neuregelung des Berufsrechts ihre Situation nicht zuletzt im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung überprüfen. Es bietet sich an, auch die Rahmenbedingungen für Kooperationen mit anderen Berufsträgern, sei es in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft auf den Prüfstand zu stellen. Worauf hier zu achten ist, erfahren Sie im Seminar.
- Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen
- SächsIngG
- Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft, Risiken
- Ausgestaltung und Vermeidung von Fehlern beim Partnerschaftsvertrag
- rechtliche Vor- und Nachteile der PartmbB
Referent:
Rechtsanwalt Walter Oertel
Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig
Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Antragstellung zur Förderung eines Seminars vor Anmeldung eines Lehrgangs bei der Ingenieurkammer Sachsen erfolgen muss.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Prämiengutschein/Bildungsprämie
Weitere Informationen finden Sie hier.
In einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe klären Sie die Voraussetzungen sowie die Fördermöglichkeiten und können Hilfestellung beim Antragsverfahren beziehen.
Prämiengutschein:
Fördersumme = 50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, maximal jedoch 500,00 € (brutto)
Sächsiche Aufbaubank – Förderbank
Kundencenter Dresden
weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weiterbildungsscheck betrieblich
Voraussetzungen prüfen, zu fördernde Mindestbetrag = 700,00 € (netto), Förderzuschuss = bis zu 50 % der Seminarkosten
Weiterbildungsscheck individuell
Voraussetzungen prüfen, zu fördernde Mindestbetrag = 1.000,00 € (brutto), Förderzuschuss = bis zu 70 % der Seminarkosten
Datum
03.06.2019
Zeitplan
13:00 – 17:00 Uhr
Adresse
Ingenieurkammer Sachsen
4. Etage
Annenstraße 10
01067 Dresden
Gebühr
80,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, deren MA, Mitglieder anderer Ingenieurkammern sowie der Architektenkammer Sachsen
120,00 EUR für Gäste
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie alle Pausengetränke und kleine Snacks.
Teilnahmebedingungen
Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.
Ansprechpartner
Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: akademie@ing-sn.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.