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Gefahr durch Radon! – Handlungshinweise für Planer und Ausführende

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen
Anrechenbare Fortbildungseinheiten: 8 UE

Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 05.12.2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen wird 2018 in nationales Recht umgesetzt. Somit wird erstmalig im nationalen Strahlenschutzrecht der Schutz der Gebäudenutzer vor Radon in Gebäuden verankert werden – Radonkonzentrationen in bestehenden Gebäuden sollen vermindert und neue Gebäude so errichtet werden, dass ein Radonzutritt mit baulichen Maßnahmen verhindert wird. Die gesamte Wertschöpfungskette Bau ist von der EURATOM-Richtlinie vielfältig betroffen. Daher müssen Wirtschaft, Wissenschaft und Investoren die neue Radonrichtlinie beachten.

Datum

01.12.2022

Zeitplan

08:00 – 15:30 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
8 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Neuländer Str. 29, 01129 Dresden

Gebühr

270,00 €  regulär
200,00 €  für Mitglieder Ingenieurkammer Sachsen

Ansprechpartner

Herr Mario Sachse

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.