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Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VgV

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen

 

Aus dem Inhalt:

 

Die Vorschriften für die europaweite Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen haben sich mit der Vergaberechtsreform 2016 stark verändert. Fehler im Vergabeverfahren gefährden den geplanten Planungs- und Baubeginn und führen zu nicht förderfähigen Schadensersatzansprüchen von Bewerbern. Fehler bei der baubegleitenden Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (insbesondere Fachingenieure) können zum kompletten Baustopp führen.

Schwellenwertberechnung

  • maßgeblicher Zeitpunkt
  • Anforderung an die Genauigkeit der Schätzung
  • stufenweise Beauftragung/Optionen/Verlängerungen
  • Preisgelder
  • losweise Vergabe (Gebäudeplanung, TGA, MSR, Tragwerksplanung, Freianlagen etc.): Addition oder getrennte Berechnung?
  • Was sind gleichartige Leistungen bei Fachlosen?
  • Auftrag mit grenzüberschreitendem Interesse?

Wahl der Vergabeart 

  • Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb
  • offenes Verfahren

Die Bekanntmachung

  • notwendige Inhalte
  • Eignungskriterien
  • Zuschlagskriterien
  • Bewertungsmatrix
  • Verweis auf Ausschreibungsunterlagen?
  • Verweis auf Formblätter?
  • Fristen für Teilnahmeanträge und Angebote

Eignungskriterien 

  • „geeignete“ Referenzen
  • Erfahrungen
  • Eignungsleihe
  • Schulnotensystem

Nachfordern von Unterlagen und Erklärungen

  • fehlende Erklärungen
  • unvollständige Erklärungen
  • falsche Erklärungen
  • Frist für die Vorlage

Zuschlagskriterien und Wichtung

  • die Wertungskriterin und zulässige Unterkriterien
  • Zeitpunkt der Aufstellung der Kriterien
  • speziell: die Erfahrung des Projektteams als Zuschlagskriterium
  • speziell: das Honorar als Zuschlagskriterium bei HOAI-gebundenen Leistungen
  • Bewertungsmatrix
  • Losentscheidung

Verhandlungsverfahren

  • Ablauf und Dokumentation
  • Benachrichtigung der unterlegenen Bewerber
  • vorbefasste Personen aufseiten des Auftraggebers
  • Interessenkonflikte

Grundzüge des Planungswettbewerbs

  • RPW 2013 – Plficht zur Beauftragugn eines/des 1. Preisträgers?
  • Abweichungen zulässig?
  • Bekanntmachung eines Planungswettbewerbes mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
  • Preisgelder und HOAI

Grundzüge des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • Informationspflichten an nicht berücksichtigte Bewerber
  • Nachprüfungsverfahren
  • Nachträge zu bestehenden Aufträgen

 

Datum

25.10.2018

Zeitplan

09:00 – 16:00 Uhr

Adresse

Bauakademie Sachsen
Standort Leipzig

Heiterblickstraße 35
04347 Leipzig

Gebühr

270,00 EUR Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
360,00 EUR Gäste

(inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke)

Bitte beachten Sie unbedingt die gesonderten Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

Ansprechpartner

Bauakademie Sachsen
Herr Ulrich Werner
Direktor Bauakademie Sachsen
Tel. 0351 7957497-13
E-Mail: info@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.