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Bauzeitnachträge erfolgreich aufstellen und durchsetzen – rechtliche Grundlagen, Taktik, aktuelle Rechtsprechung

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen.

Zielstellung

(Bau-)Zeit ist Geld! Es gibt kaum ein Bauvorhaben, das pünktlich beendet wird. Aber: Keine Chance hat der „Bauzeitnachtrag 1 pauschal“! Bauzeitansprüche sind je nach Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen aufzustellen und zu dokumentieren. Kommt die Störung aus dem Bereich des Auftraggebers, sind je nach Fallgestaltung Mehrvergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche möglich, ebenfalls eine etwaige Bauzeitverlängerung und der Entfall von Vertragsstrafenvereinbarungen. Um diese unterschiedlichen Ansprüche, die auch kumulativ bei einem Bauvorhaben auftreten können, durchzusetzen, bedarf es der vertieften Kenntnis von den entsprechenden Anspruchsgrundlagen und den Dokumentationsanforderungen und dem notwendigen Schriftwechsel, bspw. Behinderungsanzeige, Nachtragsstellung, Inverzugsetzung, Anerbieten der eigenen Leistung etc.

Das lernen die Teilnehmer in dem Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung. Systematisch wird das notwendige Wissen vermittelt von der ersten Bauablaufstörung (was bereits eine verzögerte Vergabe sein kann) über die baubegleitende Dokumentation bis zur gerichtsfesten Aufbereitung und Durchsetzung der Nachtragsforderung. Auf die aktuelle Rechtsprechung wird praxisgerecht eingegangen.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen

Behinderungen nach § 6 Abs. 1 VOB/B – Anmeldung und Abmeldung
Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B
Annahmeverzug des Auftraggebers nach § 642 BGB
Dokumentation der eigenen Leistungsbereitschaft
Anordnungen zur Bauzeit nach §§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B
Mehrmengen und Mindermengen
Winter/Wetter/Naturkatastrophen
Corona, Ukrainekrieg und sonstige „Höhere Gewalt“
Umfang der Pflicht des Auftragnehmers zu Kompensation und Beschleunigungsmaßnahmen
Geänderte oder zusätzliche Leistungen, §§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B – Mehrkostenanzeige mit Hinweis auf Bauzeitverlängerung – so konkret wie möglich, so ausführlich wie nötig
Dokumentationsmittel auf der Baustelle (Bautagesberichte, Fotos, Videos, Lieferscheine etc.)

  • Dokumentation („bauablaufbezogene Darstellung“)

Wann ist sie notwendig?
Darstellung der Störung und der Störungsauswirkungen auf Folgeleistungen
Berücksichtigung von eigenem Bauverzug?
Darstellung der Bauzeitauswirkungen von Nachtragsleistungen, Mehr- oder Mindermengen
Berechnung der Bauzeitverlängerung und Fortschreibung des Terminplans (verschiedene Methoden)

  • Ermittlung der Entschädigungshöhe nach § 642 BGB

Für welchen Zeitraum besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Umfasst die Entschädigung auch die Allgemeinen Geschäftskosten und den Gewinn?
Kalkulierte oder tatsächliche Kosten, was gilt?

Datum

07.03.2024

Anmeldefrist

22.02.2024

Zeitplan

09:00 – 16:00 Uhr

Adresse

AMBER Hotel Chemnitz Park
Wildparkstraße 6
09247 Chemnitz

Gebühr

regulär: 420,00 €
ermäßigt: 315,00 €

ermäßigte Veranstaltungsgebühr bei folgenden Mitgliedschaften:

  • Architektenkammer Sachsen
  • Bauindustrieverband Ost e. V.
  • Ingenieurkammer Sachsen
  • Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
Ansprechpartner

Ulrich Werner
0351 7957497-13
geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.