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Bauleitung – leiten oder leiden

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen.

Zielstellung:

Vor allem bauleitungsunerfahrene Ingenieure tun sich schwer mit vielen Formvorschriften und Regularien die bei der Realisierung eines Bauvorhabens einzuhalten sind.

Baustelleneinrichtung, Pflasterprotokolle, Sicherung von Nachbargrundstücken, Einholung von Ausnahmegenehmigungen, Sichtung und Abforderung maßgebender Pläne und Unterlagen, Mängel- und Abnahmemanagement, Nachtragsstellung und -verfolgung, Terminkontrolle, Abrechnung sowie der Umgang mit Gewährleistungssachverhalten sind nur einige der anspruchsvollen Aufgaben die der Bauleiter „vor Ort“ selbstverständlich zu erledigen hat.

Dem Seminarteilnehmer wird durch das systematische Beantworten grundlegender Fragen praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben.

Inhalt:

Teil 1: Bauvorbereitung

  • Welches sind die grundlegenden Pflichten des Bauleiters?
  • Welche Vollmacht hat der Bauleiter?
  • Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe?
  • In welcher Beziehung steht der Bauleiter zum Architekten?

Teil 2: Bauablauf

  • Intensität der Bauleitung – wie oft muss der Bauleiter auf der Baustelle sein?
  • Koordination der Nachunternehmer
  • Juristische Bedeutung von Vertragsterminen – wann ist der Unternehmer in Verzug?
  • Bautagebuch und andere Dokumentationspflichten
  • Baurundgänge, Zustandfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix
  • Was sind die anerkannten Regeln der Technik? Was ist die gewerbliche Verkehrssitte?
  • Übersicht über die VOB/C (ATV´s)
  • Qualitätssicherung auf der Baustelle
  • Umgang mit Bedenken- und Behinderungsmeldungen
  • Leistungsverweigerungsrechte des AG (Werklohnzahlung) und AN (Leistungserstellung)
  • Ersatzmaßnahmen wegen mangelhafter Leistung oder Terminüberschreitung
  • Mustererstellung und Bemusterung

Teil 3: Abrechnung, Abnahme und Gewährleistung

  • Nachtragsprüfung und Verhandlungen bei Nachtragsbegehren
    • Was ist die Urkalkulation? Hat der Bauherr ein Recht zur Einsichtnahme?
    • Was ist ein marktüblicher Preis?
    • Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?
    • Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten – hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch?
  • Abnahme- und Mängelmanagement (Qualitätssicherung)
    • Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
    • Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
    • Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
    • Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
    • Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
    • Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?
    • Was bedeutet förmliche Abnahme?
    • Fertigstellungsmeldungen durch den Unternehmer
  • Abrechnung beim Bauvertrag
    • In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
    • Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
    • Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
    • Was passiert, wenn die Rechnung mit Skonto belegt ist?
    • Bis wann kann der Auftraggeber zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?
    • Wie lange muss der Auftraggeber auf die Schlussrechnung warten?
    • Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
    • Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?

Teilnehmerkreis:

Bau- und Projektleiter, Bauüberwacher, Techniker und Poliere aus Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros
Datum

15.11.2023

Zeitplan

09:00 – 16:00 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
8 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Bauakademie Sachsen
Standort Dresden
Neuländer Str. 29
01129 Dresden

Gebühr

regulär: 400,00 €
ermäßigt: 300,00 €

ermäßigte Veranstaltungsgebühr bei folgenden Mitgliedschaften:

  • Architektenkammer Sachsen
  • Bauindustrieverband Ost e. V.
  • Ingenieurkammer Sachsen
  • Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
Ansprechpartner

Ulrich Werner
0351 7957497-13
geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.