Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen und des VFIB.
Der Lehrgang wird vom VFIB zur Verlängerung der Gültigkeit der Zertifikate von Brückenprüfern nach DIN 1076 anerkannt und ist ein Pflichtlehrgang.
Voraussetzungen für die Verlängerung des Zertifikates
Nach § 13 der VFIB-Prüfungsordnung – Stand März 2014 – beträgt die Gültigkeitsdauer des Zertifikats sechs Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Auf Antrag bei der Geschäftsstelle des VFIB kann die Gültigkeitsdauer um jeweils weitere sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass im Zeitraum der Gültigkeit des bestehenden Zertifikats
- mindestens fünf Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 geprüft wurden und
- eine Weiterbildung durch zwei unterschiedliche, mindestens zweitägige, vom VFIB hierzu anerkannte Lehrgänge erfolgt sind, wobei einer davon der Aufbaulehrgang sein muss.
Soweit bereits vor Inkrafttreten der geänderten Prüfungsordnung vom 27.03.2014 zwei, mindestens zweitägige, vom VFIB anerkannte Lehrgänge ohne den Aufbaulehrgang besucht wurden, werden diese zur Zertifikatsverlängerung ebenfalls anerkannt.
Die eigenverantwortliche Prüfung von mindestens fünf Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 ist mit den Formblättern des VFIB Nachweis der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, die vom Auftraggeber der Bauwerksprüfung Brückenprüfung zu unterzeichnen sind nachzuweisen.
Die Weiterbildung durch zwei unterschiedliche, mindestens zweitägige, vom VFIB anerkannte Lehrgänge ist durch Kopien der Teilnahmebestätigungen nachzuweisen.
Lehrgangsinhalt
Der “Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076” vermittelt am ersten Tag Informationen zu Neuerungen der Regelwerke und zu aktuellen Entwicklungen bei der Bauwerksprüfung. Am zweiten Tag stehen ausgewählte Themen zu Sondergebieten der Bauwerksprüfung auf dem Programm.
Themen
- Aktuelle Informationen, ausgewählte Schadensbeispiele, Bewertung und Dokumentation in SIB-BW
- Aktuelle Informationen zu den Regelwerken
- Recht für Bauwerksprüfer: Verantwortung und Haftung der Beteiligten
- Prüfung von Stütz- und Lärmschutzwänden
- Prüfung von Stahl-, Verbund-, Mauerwerks- und Holzbrücken
- Prüfung von Seilen an Brücken
- Untersuchungen der Betonbauteile mit dem Rückprallhammer, Darstellung und Bewertung von AKR-geschädigten Betonbauteilen
- Anforderungen an Ingenieurbauwerke in Gewässernähe
Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Antragstellung zur Förderung eines Seminars vor Anmeldung eines Lehrgangs bei der Ingenieurkammer Sachsen erfolgen muss.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Prämiengutschein/Bildungsprämie
Weitere Informationen finden Sie hier.
In einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe klären Sie die Voraussetzungen sowie die Fördermöglichkeiten und können Hilfestellung beim Antragsverfahren beziehen.
Prämiengutschein:
Fördersumme = 50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, maximal jedoch 500,00 EUR (brutto)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Kundencenter Dresden
weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weiterbildungsscheck betrieblich
Voraussetzungen prüfen, zu fördernde Mindestbetrag = 700,00 EUR (netto), Förderzuschuss = bis zu 50 % der Seminarkosten
Weiterbildungsscheck individuell
Voraussetzungen prüfen, zu fördernde Mindestbetrag = 1.000,00 EUR (brutto), Förderzuschuss = bis zu 70 % der Seminarkosten
Datum
27.02.2020 bis 28.02.2020
Zeitplan
- Tag:
09:00 bis 18:00 Uhr - Tag:
09:00 bis 15:00 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
16.00 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Freie Plätze
Noch 5 von 24
Adresse
1. Tag:
Ingenieurkammer Sachsen
4. Etage
Annenstraße 10
01067 Dresden
2. Tag:
HTW Dresden
Laborgebäude N
Andreas-Schubert-Straße 10
01069 Dresden
Gebühr
inkl. Zertifikat, Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagsimbiss:
450,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
750,00 EUR für Nichtmitglieder
Teilnahmebedingungen
Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.
Ansprechpartner
Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: kirsch@ing-sn.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.