Forderungsmanagement am Bau: Aufmaß, Abschlagszahlungen, Schlussrechnung, Vorbehalte, Mahnung, Verzugszinsen, Mahnverfahren
Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen.
Zielstellung
Der wirtschaftliche Erfolg des Bauunternehmens hängt nicht allein von seinen technischen, sondern auch von seinen kaufmännischen Kompetenzen ab. Dabei stellen sich immer wieder rechtliche Fragen zu den Themenkomplexen Abrechnung, Fälligkeit, Mahnwesen (1., 2., 3. Mahnung als Negativbeispiel), Fristsetzungen, Leistungseinstellung bei Nichtzahlung, dem Umgang mit Sicherheiten und der Verjährung.
Darauf wird anhand konkreter Beispiele aus der Praxis eingegangen und das praktische, rechtssichere Forderungsmanagement vermittelt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Forderungen richtig und prüffähig abzurechnen, die Einhaltung von Zahlungsfristen zu kontrollieren, ausstehende Zahlungen (richtig!) anzumahnen und Verjährungsfristen korrekt zu berechnen und einzuhalten. Die Empfänger von Rechnungen lernen den richtigen Umgang mit unrichtigen, unprüfbaren, falsch bezeichneten Abrechnungen und mit Mahnungen und sog. „Inverzugsetzungen“.
Daneben erlernen sie den sinnvollen Umgang mit den verschiedenen Sicherheiten des BGB und der VOB/B und die richtige Geltendmachung von berechtigten Leistungsverweigerungsrechten und Herausgabeansprüchen für alle Arten von Sicherheiten.
Inhalt
- Abrechnung und Zahlung beim BGB-Vertrag
Bauvertrag nach § 650a BGB
Abschlagszahlungen nach § 632a BGB
prüffähige Schlussrechnung § 650g BGB
Zahlungsverzug und Verzugszinsen §§ 286, 288 BGB
Mahnung und Fristsetzung
Skonti – vertragliche Vereinbarungen, rechtliche Voraussetzungen, Fristberechnung
- Abrechnung und Zahlung beim VOB/B-Vertrag
Anforderungen an eine prüffähige Abrechnung nach § 14 VOB/B
Abschlagsrechnung, (Teil-)Schlussrechnung
Zahlungsfristen der VOB/B gemäß § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B
Zahlungsverzug und Verzugszinsen § 16 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 VOB/B
Mahnung und Fristsetzung
Schlusszahlungsfalle des § 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 VOB/B
Vorbehalt
Vorbehaltsbegründung
- Sicherheiten
Arten der Sicherheit §§ 232 – 240 BGB
Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB
Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B
Was muss die Bürgschaft regeln?
- Verjährung
Verjährung von Forderungen nach § 195 BGB
Datum
01.02.2024
Anmeldefrist
18.01.2024
Zeitplan
09:00 – 16:00 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
8 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Adresse
Bauakademie Sachsen
Standort Dresden
Neuländer Str. 29
01129 Dresden
Gebühr
regulär: 400,00 €
ermäßigt: 300,00 €
ermäßigte Veranstaltungsgebühr bei folgenden Mitgliedschaften:
- Architektenkammer Sachsen
- Bauindustrieverband Ost e. V.
- Ingenieurkammer Sachsen
- Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
Ansprechpartner
Ulrich Werner
0351 7957497-13
geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.