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Absage – Partnerschaftsgesellschaften für Ingenieure

Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Weiterbildungsstunden: 5 UE

 

Absage

 

Mit der Neuregelung der des Sächsischen Berufsrechts der Beratenden Ingenieure sind zwei entscheidende Neuerungen in Kraft getreten:

Beratende Ingenieure müssen sich persönlich gegen Haftpflichten aus der Berufsausübung versichern. Die Versicherungspflicht gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsIngG ist eine Pflichtversicherung. Wer nicht versichert ist, muss mit der Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure rechnen. Beratende Ingenieure können sich zu Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung zusammenschließen. Die Möglichkeit einer beschränkten Berufshaftung nach § 10 SächsIngG, § 8 Abs. 4 PartGG ist eine speziell auf Freiberufler wie Beratende Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte zugeschnittene Lösung.

Wer in den Genuss kommen will, gegenüber Auftraggebern die Haftung ohne die Gründung einer Kapitalgesellschaft vom eigenen Vermögen fernzuhalten, muss einmal tragfähige Grundlagen schaffen und dann darauf achten, dass sie in den einzelnen Vertragsverhältnissen eingehalten werden. Das Seminar behandelt diese Grundlagen ausführlich.

Weiterhin sollten die Beratenden Ingenieure mit der Neuregelung des Berufsrechts ihre Situation nicht zuletzt im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung überprüfen. Es bietet sich an, auch die Rahmenbedingungen für Kooperationen mit anderen Berufsträgern, sei es in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft auf den Prüfstand zu stellen. Worauf hier zu achten ist, erfahren Sie im Seminar.

  • Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen
  • SächsIngG
  • Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft, Risiken
  • Ausgestaltung und Vermeidung von Fehlern beim Partnerschaftsvertrag
  • rechtliche Vor- und Nachteile der PartmbB

Referent
Rechtsanwalt Walter Oertel
Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig

Datum

15.06.2020

Zeitplan

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
5.00 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Freie Plätze

Noch 27 von 30

Adresse

Ingenieurkammer Sachsen
4. Etage
Annenstraße 10
01067 Dresden

Gebühr

70,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
140,00 EUR für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie alle Pausengetränke und kleine Snacks.

Teilnahmebedingungen

Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner

Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: kirsch@ing-sn.de

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Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.