ABSAGE | Lehrgang “Lager- und Fahrbahnübergangskonstruktionen” für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Die Veranstaltung ist ausgebucht!
ABSAGE – ABSAGE – ABSAGE
Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen und des VFIB.
Voraussetzungen für die Verlängerung des Zertifikates
Nach § 13 der VFIB-Prüfungsordnung – Stand April 2019 – beträgt die Gültigkeitsdauer des Zertifikats sechs Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Auf Antrag bei der Geschäftsstelle des VFIB kann die Gültigkeitsdauer um jeweils weitere sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass im Zeitraum der Gültigkeit des bestehenden Zertifikats
- mindestens fünf Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 geprüft wurden und
- eine Weiterbildung durch zwei unterschiedliche, mindestens zweitägige, vom VFIB hierzu anerkannte Lehrgänge erfolgt sind, wobei einer davon der Aufbaulehrgang sein muss.
Die eigenverantwortliche Prüfung von mindestens fünf Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Die Weiterbildung durch zwei unterschiedliche, mindestens zweitägige, vom VFIB anerkannte Lehrgänge ist durch Kopien der Teilnahmebestätigungen nachzuweisen.
Lehrgangsinhalt
1. Tag
– Brückenlager
– Fahrbahnübergänge nach Regelprüfung bzw. Europäischer Zulassung
– wasserdichte Fahrbahnübergänge mit einem Dichtungsprofil nach ZTV-ING T.8 Abschn. 1, Pkt. 5
– Prüfung von Brückenlagern und Fahrbahnübergangskonstruktionen
– Lagerschäden und ÜKO-Schäden
2. Tag
Besichtigung und beispielhafte Prüfung von Lagern und/oder ÜKO an folgenden Bauwerken:
– BW A17/BW 26 Gebergrundbrücke
– A17/BW 26 Ü2 Nickerner Weg bei Sobrigau
– A4/BW 15 Elbbrücke
Schlussbesprechung/Diskussion über Ergebnis der Prüfung am BW
Hinweis für den Teilnehmer:
(Bitte beachten!)
- 2. Tag: persönlichen Schutzausrüstung (feste Schuhe, wetterfeste Kleidung, Helm, Warnweste, falls vorhanden Sicherungsgurt), Taschenlampe
Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Antragstellung zur Förderung eines Seminars vor Anmeldung eines Lehrgangs bei der Ingenieurkammer Sachsen erfolgen muss.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Prämiengutschein/Bildungsprämie
Weitere Informationen finden Sie hier.
In einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe klären Sie die Voraussetzungen sowie die Fördermöglichkeiten und können Hilfestellung beim Antragsverfahren beziehen.
Prämiengutschein:
Fördersumme = 50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, maximal jedoch 500,00 EUR (brutto)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Kundencenter Dresden
weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weiterbildungsscheck betrieblich
Voraussetzungen prüfen, zu fördernde Mindestbetrag = 700,00 EUR (netto), Förderzuschuss = bis zu 50 % der Seminarkosten
Weiterbildungsscheck individuell
Voraussetzungen prüfen, zu fördernde Mindestbetrag = 1.000,00 EUR (brutto), Förderzuschuss = bis zu 70 % der Seminarkosten
Datum
29.04.2021 bis 30.04.2021
Zeitplan
- Tag
10:30 – 17:00 Uhr - Tag
08:30 – 15:15 Uhr
Anerkannte Fortbildung
Diese Fortbildung wird mit
16.00 Unterrichtseinheiten
anerkannt.
Adresse
1. Tag:
Ingenieurkammer Sachsen
4. Etage
Annenstraße 10
01067 Dresden
2. Tag:
div. Bauwerke
Gebühr
650,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
900,00 EUR für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagsimbiss.
Teilnahmebedingungen
Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.
Ansprechpartner
Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: kirsch@ing-sn.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.