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Haftungsfragen bei Planungs-, Überwachungs- und Baumängeln

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen
Anrechenbare Fortbildungseinheiten: 3 UE

An einem Bauvorhaben sind nicht nur Auftraggeber und Auftragnehmer beteiligt, sondern regelmäßig Planer, Sonderfachleute, Gutachter, Nachunternehmer etc. Tritt ein Baumangel vor oder nach der Abnahme auf, stellt sich die Frage, wer der Beteiligten wem worauf und zu welcher Quote haftet? Wenn der Falsche in Anspruch genommen wird, drohen Kosten und Verjährung gegenüber dem richtigen Verantwortlichen. Wenn der Auftragnehmer nicht weiß, dass er wegen eines Planungsmangels nicht voll haftet, verliert er Geld. Gefährlich ist auch die Verjährung zwischen Planer und Auftragnehmer, wenn beide für den Mangel gegenüber dem Auftraggeber einzustehen haben. Schlussendlich existieren gesetzliche Regeln, wer wann vom Auftraggeber zuerst in Anspruch zu nehmen ist. Ziel des Seminars ist es, hier Fehler zu vermeiden und „Geld liegen zu lassen“ aus Unkenntnis der Rechtslage, von Regressmöglichkeiten und Einwänden des Mitverschuldens Dritter. Unberechtigte Ansprüche lernen die Teilnehmer abzuwehren und berechtigte richtig durchzuetzen.

Datum

15.11.2024

Anmeldefrist

28.10.2024

Zeitplan

09:00 – 12:15 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
3 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

online

Gebühr

inkl. Seminarunterlagen

regulär: 140,00 €
ermäßigt: 105,00 €*

* ermäßigt bei folgenden Mitgliedschaften:

  • Architektenkammer Sachsen
  • Bauindustrieverband Ost e. V.
  • Ingenieurkammer Sachsen
  • Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
Ansprechpartner

Ulrich Werner
0351 7957497-13
geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.