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Die Reform des Bauwerkvertragsrechts 2018 – Umsetzung in der Vertragsgestaltung und der Bauabwicklung

 

Eine Veranstaltung der Bauakademie Sachsen

 

Aus dem Inhalt:

Seit dem 01.01.2018 gilt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts für alle Bau- und Architekten- sowie Ingenieurverträge, die ab diesem Tag geschlossen wurden. Es beinhaltet Neuregelungen zu Nachträgen, zur Abnahme und Gewährleistung von Bauleistungen, zum Verbraucherbauvertrag und Bauträgervertrag. Diese Regeln weichen teils erheblich von den Regelungen der VOB/B ab, wobei einige Neuerungen wiederum durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, andere allenfalls durch Individualvereinbarungen, einige gar nicht in einem Bauvertrag verändert werden dürfen. Sehr kontrovers diskutiert wird, ob und welche Neuregelungen auch auf einen VOB/B-Bauvertrag anzuwenden sind, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart wurde.

1. Komplette Neustrukturierung des Werkvertragsrechts im BGB 

  • Was ist neu?
  • Was ist geblieben?
  • Wo steht was?

2. Nachträge nach BGB-Bauvertragsrecht

  • das Anordnungsrecht des Auftraggebers
    • Wann wird es wie ausgeübt?
    • Unterschied zwischen Wunsch und Befehl
    • Vertretungsregeln
    • Vertragliche Pflicht zur Angebotserstellung des Auftragnehmers zulässig?
    • Verkürzung der Frist zur Angebotserstellung zulässig?
    • Rechtsfolgen bei Unzulässigkeit – aushaltbar!
  • Wann wird wie verhandelt über Leistungsänderung und Preisanpassung?
    • Mitwirkungspflichten vertraglich regelbar?
  • Nachtragsvergütung nach Kalkulation oder tatsächliche Kosten?
    • Kann das Wahlrecht des Auftragnehmers eingeschränkt werden?
  • Gerichtliche Hilfe vor Nachtragsausführung

3. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund

4. Die Abnahmeregelungen im BGB 

  • fingierte Abnahme und Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme – was müssen der Auftragnehmer und der Auftraggeber wann formal und inhaltlich veranlassen?
    • Welche vertraglichen Abweichungen sind zulässig?
    • Vertragsklauseln im BGB-Vertrag zur förmlichen Abnahme

5. Die prüffähige Schlussrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung

  • Aufstellung, Bindungswirkung, Nachbesserung

6. Besonderheiten im Verbraucherbauvertrag

  • Vertragsinhalt
  • Widerrufsbelehrung
  • Abschlagszahlungsregelungen

7. Umgang mit den Änderungen im Kaufrecht beim Kauf von Baustoffen

8. Überblick Neuerungen im Bauträgerrecht

 

 

 

 

Datum

06.11.2018

Zeitplan

09:00 – 16:00 Uhr

Adresse

Bauakademie Sachsen
Standort Leipzig

Heiterblickstraße 35
04347 Leipzig

Gebühr

270,00 EUR Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
360,00 EUR Gäste

(inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke)

Bitte beachten Sie unbedingt die gesonderten Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

Ansprechpartner

Bauakademie Sachsen
Herr Ulrich Werner
Direktor Bauakademie Sachsen
Tel. 0351 7957497-13
E-Mail: info@bauakademie-sachsen.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.