BGB 2018 – Das neue Werkvertragsrecht für Architekten und Ingenieure im BGB zum 01.01.2018
Eine Veranstaltung der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.
Aus dem Inhalt:
- Die Verträge bleiben abschließend Werkverträge (und keine Dienstverträge)
- Geschuldet wird, was erforderlich ist
- Der Auftraggeber erhält ein einseitiges Anordnungsrecht
- Der Planer erhält ein Recht auf Vergütungsanpassung nach HOAI oder den tatsächlichen Kosten
- Ohne Bedarfplanung hat der Planer eine Planungsgrundlage und eine Kosteneinschätzung vorzulegen
- Nach Vorlage dieser Unterlagen gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Auftraggeber und Planer
- Der Planer erhält einen Anspruch auf Teilabnahme nach Fertigstellung der Bauleistung
Datum
10.05.2019
Zeitplan
09:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Adresse
IntercityHotel Leipzig
Tröndlinring 2
04105 Leipzig
Gebühr
170 Euro zzgl. 7 % USt. Mitglieder der GHV unmittelbar oder über die Mitgliedsorganisationen
250 Euro zzgl. 7 % USt. Nichtmitglieder
Ansprechpartner
Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.
Frau Wittek
Tel. 0621-860 861 0
E-Mail: wittek@ghv-guetestelle.de
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.