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BGB 2018 – Das neue Werkvertragsrecht für Architekten und Ingenieure im BGB zum 01.01.2018

Eine Veranstaltung der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.

 

Aus dem Inhalt:

  • Die Verträge bleiben abschließend Werkverträge (und keine Dienstverträge)
  • Geschuldet wird, was erforderlich ist
  • Der Auftraggeber erhält ein einseitiges Anordnungsrecht
  • Der Planer erhält ein Recht auf Vergütungsanpassung nach HOAI oder den tatsächlichen Kosten
  • Ohne Bedarfplanung hat der Planer eine Planungsgrundlage und eine Kosteneinschätzung vorzulegen
  • Nach Vorlage dieser Unterlagen gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Auftraggeber und Planer
  • Der Planer erhält einen Anspruch auf Teilabnahme nach Fertigstellung der Bauleistung

 

Datum

10.05.2019

Zeitplan

09:00 Uhr bis 16:15 Uhr

Adresse

IntercityHotel Leipzig
Tröndlinring 2
04105 Leipzig

Gebühr

170 Euro zzgl. 7 % USt. Mitglieder der GHV unmittelbar oder über die Mitgliedsorganisationen

250 Euro zzgl. 7 % USt. Nichtmitglieder

Ansprechpartner

Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.
Frau Wittek
Tel. 0621-860 861 0
E-Mail: wittek@ghv-guetestelle.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.