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Absage – Aktuelle Rechtssprechung beim Schallschutz

Die Veranstaltung ist abgesagt!

Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen
Anrechenbare Weiterbildungsstunden: 5 UE

 

Absage +++ Absage +++ Absage +++ Absage

Referentin:

Rechtsanwältin Frau Susanne Locher-Weiss,
Reutlingen

Aus dem Inhalt:

Ingenieure und Bauphysiker sehen sich immer wieder mit Fragestellungen zum bauvertraglich geschuldeten Schallschutz konfrontiert, sei es, dass sie von ihren Vertragspartnern in Frage der Vertragsgestaltung involviert werden, sei es, dass es um die Haftung im Zusammenhang mit Schallschutzfragen geht. Ziel dieses Halbtagesseminares ist vor diesem Hintergrund ein vertiefter Blick in die juristische Herangehensweise bei derartigen Fragestellungen.

Der Themenbereich des Schallschutzes ist ein Paradebeispiel für eine extrem enge Verzahnung zwischen technischen Normen und sonstigen technischen Standards mit dem Bauvertragsrecht. Die Herausforderung in der Praxis besteht darin, dass Ingenieure und Juristen mit völlig unterschiedlichen Denkweisen an die Thematik herangehen. Während das eine Fachgebiet die Anwendung technischer Normen und die mit der Anwendung solcher präzisen Vorgaben einhergehende Sicherheit der Bauabläufe im Blick hat, denkt das andere Fachgebiet in Begriffen wie z.B. “Beschaffenheitsvereinbarung” oder “Anerkannte Regeln der Technik”, die wiederum von der Ingenieurseite als unscharf, wenig griffig und folglich wenig hilfreich erlebt werden. Um rechtssicher zu planen, zu bauen und nicht zuletzt gegeben falls die eigenen Verträge zu optimieren, ist die Auseinandersetzung mit der rechtlichen Seite der Schallschutzthematik und insbesondere der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtssprechung jedoch vorteilhaft.

Themenschwerpunkte:

I. Wann liegt ein Schallmangel vor?

  1. Die Beurteilungskriterien und ihr Verhältnis zueinander
    – Leistungs-Soll-Beschaffenheitsvereinbarung
    – Leistungs-Soll bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung
    – Leistungs-Soll anerkannte Regel der Technik
    – Leistungs-Soll Beschaffenheitsvereinbarung unterhalb den Werten der anerkannten Regeln der Technik
  2. Definition des Begriffes “anerkannte Regeln der Technik”
  3. Verhältnis der anerkannten Regeln der Technik zu DIN-Normen und anderen Regelwerken sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
  4. Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Schallmangels
  5. Fragen der Beweislast
  6. Die Änderung der anerkannten Regeln der Technik zwischen Vertragsabschluss und Abnahmezeitpunkt

II. Mängelrechte des Auftraggebers und Reaktionsmöglichkeiten des Auftragnehmers

  1. Mängelrechte vor der Abnahme
  2. Mängelrechte nach der Abnahme
  3. Denkbare Einwendungen des Auftragnehmers
  4. Prozessuales

III. Besonderheiten bei der Durchsetzung von Mängelrechten bei der Eigentümergemeinschaft nach WEG

Datum

09.11.2020

Zeitplan

9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Anerkannte Fortbildung

Diese Fortbildung wird mit
5.00 Unterrichtseinheiten
anerkannt.

Adresse

Ingenieurkammer Sachsen
4. Etage
Annenstraße 10
01067 Dresden

Gebühr

90,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen
160,00 EUR für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie alle Pausengetränke und kleine Snacks.

Teilnahmebedingungen

Für diese Veranstaltung gelten die Teilnahmebedingungen der Ingenieurkammer Sachsen. Diese können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner

Jenny Kirsch
Tel. 0351 43833-68
E-Mail: kirsch@ing-sn.de

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.