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6M Urkalkulation und Bauzeitnachträge gemäß BGH-Urteil vom 26.10.2017

 

Müssen bei verspätet fertig gestellten Bauprojekten im Nachhinein Forderungen aus dem gestörten Bauablauf aufgestellt oder geprüft werden, zeigt sich in den meisten Fällen, dass Urkalkulation und ursprüngliche Bauablaufplanung nicht aussagekräftig genug sind, um später die Ansprüche aus Bauablaufstörungen zweifelsfrei belegen zu können.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichnete Teilnehmergebühr gilt für Mitgliedsunternehmen folgender Institution/en:

– Architektenkammer Sachsen
– Bauindustrieverband Ost e. V.
– Ingenieurkammer Sachsen
– Sächsischer Baugewerbeverband e. V.

Datum

14.01.2020

Anmeldefrist

30.12.2019

Zeitplan

13:00 – 16:30 Uhr

Adresse

Neuländer Straße 29
01129 Dresden

Gebühr

395,- € / 295,- €*

Ansprechpartner

Mario Sachse

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.