6M Urkalkulation und Bauzeitnachträge gemäß BGH-Urteil vom 26.10.2017
Müssen bei verspätet fertig gestellten Bauprojekten im Nachhinein Forderungen aus dem gestörten Bauablauf aufgestellt oder geprüft werden, zeigt sich in den meisten Fällen, dass Urkalkulation und ursprüngliche Bauablaufplanung nicht aussagekräftig genug sind, um später die Ansprüche aus Bauablaufstörungen zweifelsfrei belegen zu können.
Die mit einem Stern (*) gekennzeichnete Teilnehmergebühr gilt für Mitgliedsunternehmen folgender Institution/en:
– Architektenkammer Sachsen
– Bauindustrieverband Ost e. V.
– Ingenieurkammer Sachsen
– Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
Datum
14.01.2020
Anmeldefrist
30.12.2019
Zeitplan
13:00 – 16:30 Uhr
Adresse
Neuländer Straße 29
01129 Dresden
Gebühr
395,- € / 295,- €*
Ansprechpartner
Mario Sachse
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.