21R Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VgV
Die einzuhaltenden Vorschriften bei der europaweiten Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen sind unübersichtlich und oft für den Anwender unklar. Sind nur die Auftragswerte aller Planungsleistungen zusammenzurechnen oder gilt die Trennung nach Leistungsbildern der HOAI? Darf noch ein Honorarrahmen vorgegeben werden oder ist mit dem Entfall der Mindest- und Höchstsätze eine freie Honorarvereinbarung möglich? Wie wertet man nun das Honorar, wenn es frei vereinbar ist? Welche Zuschlagskriterien sind anwendbar? Darf ich gleichartige Bauvorhaben als Referenz fordern?
Datum
27.03.2020
Zeitplan
09:00 – 16:00 Uhr
Adresse
Bauakademie Sachsen
Standort Leipzig
Heiterblickstraße 35
04347 Leipzig
Gebühr
360,- € / 270,- €*
Ansprechpartner
Ulrich Werner
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.