0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

INGletter Archiv

INGletter 9/2018 (vom 01.05.2018) - Inhaltsverzeichnis

Ingenieurtreff in Großenhain – Besichtigung des Fliegenden Museums

Im Namen des Vorstandes der Ingenieurkammer Sachsen laden wir unsere Mitglieder recht herzlich zu unserem nächsten Ingenieurtreff ein:

Termin:
Donnerstag, 24. Mai 2018, 16 Uhr

Ort:
Fliegendes Museum e.V.
Zum Fliegerhorst 13
01558 Grossenhain

Themen:
– Kurzvortrag zur Historie des Fliegerhorstes Großenhain
– Besichtigung des Hangars mit mehr als 20 historischen Flugzeugen
– Möglichkeit zum Mitflug in einem Doppeldecker (ca. 15 Min. / 80 EUR Selbstzahler)
– Grillabend

Anmeldung:
Per Email unter post@ing-sn.de
Telefonisch unter 0351 43833-60

Hinweis: Für die Veranstaltung gibt es keine Teilnehmerbegrenzung, jedoch können aus Zeitgründen an den Flügen nur max. 10 Personen teilnehmen.

Im Laufe des Jahres folgen weitere Veranstaltungen, über die wir Sie rechtzeitig informieren.


Hinweise zur Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen

Da uns in den vergangenen Tagen vermehrt Anfragen zur neuen Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen erreicht haben, finden Sie an dieser Stelle einige Hinweise hierzu:

  • Die Weiterbildungsverpflichtung gilt für Beratende Ingenieure sowie für alle in Fachlisten geführten Ingenieure und für ö.b.u.v. Sachverständige.
  • Alle Veranstaltungen, die Sie in unserem Kalender finden, sind als Fortbildung durch die Ingenieurkammer anerkannt.
  • Darüber hinaus werden sämtliche Veranstaltungen als Fortbildung anerkannt, welche Wissen für Ihren spezifischen Fachbereich vermitteln.
  • Sie benötigen insgesamt acht Zeitstunden pro Jahr (Verteilung auf mehrere Veranstaltungen ist möglich).
  • Das Portal, über welches Sie Ihre Nachweise einreichen können, wird in Kürze online gehen.
  • Sie haben bis zum 15. Februar 2019 Zeit, um Nachweise für das Jahr 2018 einzureichen.

Die Fortbildungsordnung können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen.


Aktuelles Vorabentscheidungsverfahren in Sachen HOAI

Das Landgericht Dresden hatte im Rahmen der Honorarklage eines Dresdner Architekturbüros Zweifel, ob die HOAI mit EU-Recht vereinbar ist und hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, inwieweit das Unionsrecht nationalen Regelungen entgegensteht. Denn letztere verbieten Honorarvereinbarungen unterhalb der HOAI-Mindestsätze. Vorabentscheidungsverfahren sind nicht ungewöhnlich. Jedes nationale Gericht hat die Möglichkeit, EU-relevante Rechtsfragen zur so genannten Vorabentscheidung vorzulegen. Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass im Hinblick auf die bezeichnete Rechtsfrage bereits ein von der EU-Kommission betriebenes Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH anhängig ist. Eine rechtliche Verbindung von Klageverfahren mit Vorabentscheidungsverfahren ist juristisch möglich. Negative Auswirkungen auf das bereits anhängige Vertragsverletzungsverfahren sind nicht zu erwarten. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Zeitplan des Vertragsverletzungsverfahrens durch das hinzugetretene Vorabentscheidungsverfahren beeinflusst wird, so dass der EuGH voraussichtlich Anfang 2019 im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren entscheiden wird.

Leipzig erhält Hauptsitz des Fernstraßen-Bundesamtes

Leipzig erhält mit dem Hauptsitz des Fernstraßen-Bundesamtes eine neue wichtige Bundesbehörde. Das künftige Fernstraßen-Bundesamt übernimmt die hoheitlichen Aufgaben für Bundesautobahnen in ganz Deutschland – u.a. Planfeststellung und Plangenehmigung, Widmung, Umstufung und Einziehung. Insgesamt werden rund 400 Mitarbeiter beschäftigt. Zum 1. Januar 2021 geht die Verwaltung von hoheitlichen Aufgaben bei den Bundesautobahnen von den Ländern auf den Bund über. Sitz der für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesautobahnen dann zuständigen neuen Infrastrukturgesellschaft wird Berlin sein. Ebenfalls heute auf der Bundesverkehrsministerkonferenz wurde entschieden, dass die Niederlassung Ost (zuständig für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) in Halle (Sachsen-Anhalt) angesiedelt wird. Eine der drei Außenstellen dieser Niederlassung erhält Sachsens Landeshauptstadt Dresden.


Datenschutzgrundverordnung: Praxishinweis bei der Vergabe

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Bei der Auftragsberatungsstelle häufen sich Fälle, bei denen unter Verweis auf den Datenschutz allgemein und insbesondere auf die Datenschutzgrundverordnung die Herausgabe von personenbezogenen Daten verweigert wird. Dies trifft u.a. bei der Benennung von Ansprechpartnern in Referenzen bei den einzureichenden Eignungsnachweisen zu. Auch beim Nachweis von Qualifikationen (z.B. durch Abschlusszeugnisse, Diplome usw.) der an der Auftragsausführung beteiligten Personen wird sich auf Datenschutz bezogen und diese Nachweise werden nicht den Angeboten beigelegt. Dies führt vergaberechtlich in der Regel zwingend zum Ausschluss, wenn auch bei Nachforderung die notwendigen Erklärungen und Nachweise nicht erbracht werden. Die Auftragsberatungsstelle empfiehlt daher, seitens der Bieter im Rahmen von Bieterfragen auf diesen Umstand hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dann entsprechend reagieren. So könnten unter Umständen Schwärzungen in Frage kommen. Die Auftraggeber können zum anderen schon Hinweise in den Vergabeunterlagen zum Umgang mit solchen Daten geben. Nicht zuletzt gilt im Vergaberecht der Grundsatz der Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen und der darin enthaltenen Informationen. Ein Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Daten ist grundsätzlich nicht möglich. Ob ein Widerspruch zwischen Datenschutz und Vergaberecht besteht, wird künftig durch Gerichte zu entscheiden sein.

Existenzgründung und Verkauf des Ingenieurbüros: Sprechstunde am 17.05.2018

Die nächste Sprechstunde der Ingenieurkammer Sachsen zu den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Fördermittelberatung, Finanzierung und Kalkulation findet statt am 17.05.2018 (16.00 – 18.00 Uhr). In der Sprechstunde stehen Ihnen professionelle Berater mit langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter 0351 43833-71 oder post@ing-sn.de.

Seminare



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.