0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

INGletter Archiv

INGletter 5/2016 (vom 08.03.2016) - Inhaltsverzeichnis

HOAI: Europäische Kommission führt Vertragsverletzungsverfahren fort

Ende Februar hat die Europäische Kommission in einer Pressemeldung eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. So fordert die Kommission, die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu reglementierten Berufen einzuhalten. Konkret werden die Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure moniert. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieser Beanstandungen ergriffen wurden. Andernfalls kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage erheben. AHO, BAK und BIngK haben die Kanzlei Redeker Sellner Dahs Berlin/Bonn mit der Erstellung eines Gutachtens der Vereinbarkeit der HOAI mit dem Recht der Europäischen Union beauftragt, das voraussichtlich bis Ende März 2016 vorliegen wird. Ferner ist beabsichtigt, ein wirtschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, um weitere Argumente zur Unterstützung der HOAI für die weitere Argumentation der Bundesregierung aufzuzeigen.


Neuerscheinung: AHO Heft 33 "Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung"

In der AHO-Schriftenreihe ist das Heft 33 “Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung – Beispielhafte Betrachtung für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume” neu erschienen. Die Publikation bietet allen an den Prozessen der Nachhaltigkeitszertifizierung Beteiligten einen umfassenden Überblick über die im Rahmen des Zertifizierungsprozesses notwendigen zusätzlichen Leistungen analog den Leistungsphasen der HOAI. Die fachlichen Anforderungen, ein Nachhaltigkeitszertifikat für ein Neubauprojekt zu erlangen, können in Abhängigkeit vom angestrebten Zertifizierungsgrad sehr hoch sein, gleichzeitig wird in vielen der zu berücksichtigenden Aspekten Neuland betreten. Die konsequente Implementierung ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien, die Integration des Lebenszyklusgedankens und die ganzheitliche Herangehensweise setzen die Maßstäbe.


Novellierung der Musterbauordnung: freiwillige Nachweise nicht ausreichend

Zahlreiche Bauprodukte, die das europäische CE-Kennzeichen tragen, weisen derzeit nicht die erforderlichen Produkteigenschaften aus, um damit sicher und umweltverträglich zu bauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen stellten in Deutschland sicher, dass ergänzende Produktanforderungen erfüllt und rechtsverbindlich nachgewiesen wurden. Nach Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) C-100/13 sollen sich diese Regeln jetzt ändern. Daher wurde von der Bundesingenieurkammer ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem herausgearbeitet werden sollte, welche Verpflichtungen sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den Art. 18, 58 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (“BauPVO”) ergeben, sowie zu untersuchen, ob Deutschland aus dem Urteil überhaupt die Verpflichtung erwächst, das Bauordnungsrecht zu novellieren.


Erläuterungen zur Änderung des deutschen Nationalen Anhangs zu Eurocode 2

Im Dezember 2015 ist eine A1-Änderung zum deutschen Nationalen Anhang des Teils 1-1 von Eurocode 2 veröffentlicht worden. Die Änderung betrifft die zwei Themen Dauerhaftigkeit von tausalzbeanspruchten Verkehrsflächen (insbesondere Parkdecks) und Ansatz der wirksamen Betonzugfestigkeit bei der Ermittlung der Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite bei früher Rissbildung. Beiden Sachverhalten ist eine mehrjährige Diskussion in Fachkreisen vorausgegangen. Der verlinkte Beitrag soll die Hintergründe der Änderungen und deren Folgen für die Praxis erläutern.


Radongeschütztes Bauen: Erarbeitung einer Vornorm beschlossen

Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung muss bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Aus Sicht des einberufenen Arbeitsausschusses sind noch umfangreiche Untersuchungen zur Ermittlung der einzuhaltenden Randbedingungen beim Radonschutz notwendig. Dies gilt insbesondere für die Wahl geeigneter Bauweisen und zu verwendender Materialen sowie für Art und Umfang der notwendigen Messungen der Radonkonzentration. Vor dem Hintergrund dieser offenen Fragestellungen sieht der Arbeitsausschuss derzeit keine Basis für eine DIN-Norm, da ein Stand allgemein anerkannter Regeln der Technik zurzeit nicht abbildbar ist. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt die Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem Verfahren einer Vornorm durch den Arbeitsausschuss vorgesehen, in der die Auslegung von Radonschutz-Maßnahmen vorerst auf Basis der bisher bekannten Maßnahmen dargestellt wird.


Hammerkopf-Förderturm Camphausen IV im Saarland wird "Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst"

Am Freitag, den 4. März 2016, wurde der Hammerkopf-Förderturm Camphausen IV im saarländischen Quierschied-Fischbach offiziell zum “Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst” in Deutschland erklärt. Auf der Festveranstaltung an der auch Bundesjustizminister Heiko Maas und Anke Rehlinger, stellvertretende Ministerpräsidentin des Saarlands, teilnahmen, wurden außerdem die besten Vorschläge des “Ideenwettbewerbs Camphausen” zur zukünftigen Nutzung des Förderturms und des angrenzenden Areals vorgestellt und ausgezeichnet.


Normenportal Ingenieure: Vergünstigungen für Kammermitglieder

Das Normenportal Ingenieure wurde in Zusammenarbeit mit den Länderingenieurkammern, unterstützt durch die Bundesingenieurkammer, als neuer Service vom Beuth-Verlag für alle Kammermitglieder konzipiert. Zu den besonderen Leistungen dieses Portals gehört die Möglichkeit, die relevanten DIN-Normen komplett einzusehen. Zusätzlich können Ingenieure auf den Pool historischer Dokumente zurückgreifen, da es im Einzelfall immer wieder notwendig ist, technische Regelungen aus zurückgezogenen DIN-Normen hinzuzuziehen. Die Inhalte des Normenportals werden vierteljährlich aktualisiert. Kammermitglieder erhalten den Zugang zu diesen Online-Diensten mit jeweils 25% Rabatt auf den Normalpreis.


Bundesbauministerin Hendricks lobt erstmals Deutschen Ingenieurbaupreis aus

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird in diesem Jahr erstmals in gemeinsamer Trägerschaft durch das Bundesbauministerium und die Bundesingenieurkammer (BIngK) ausgelobt. Der mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattete wichtigste Staatspreis für Ingenieurbaukunst soll künftig alternierend zum Deutschen Architekturpreis (DAP) im Zweijahresrhythmus verliehen werden. Die Auslobung und Betreuung des Deutschen Ingenieurbaupreises werden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) durchgeführt. Die Auslobungsunterlagen zum Deutschen Ingenieurbaupreis 2016 werden in Kürze veröffentlicht.


Seminare



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.