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INGletter 2/2016 (vom 26.01.2016) - Inhaltsverzeichnis

Projekte unserer Mitglieder für Ausstellung im Sächsischen Landtag gesucht

Im Mai 2016 wird es eine Neuauflage der erfolgreichen Ausstellung “Sachsen. Land der Ingenieure” im Sächsischen Landtag geben. Hierzu suchen wir die interessantesten Projekte unserer Mitglieder aus den vergangenen Jahren. Möchten Sie sich gern beteiligen und die Leistungen Ihres Büros einem breiten Publikum präsentieren? Dann wenden Sie sich bitte an: Michael Münch M.A., redaktion@ing-sn.de, 0351 43833-66. Noch bis zum 31. Januar können Sie sich mit Ihrem Projekt anmelden.

Straßenbauverwaltung: SMWA empfiehlt Orientierungswerte für Ingenieurhonorare

Im Nachgang eines Gespräches zwischen der Ingenieurkammer Sachsen und Vertretern des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurden den Straßenbauverwaltungen seitens des SMWA Orientierungswerte für Ingenieurhonorare empfohlen. So sollen die im Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis / Punkt 17 / Tarifstelle 1.4 genannten Stundensätze als Grundlage für die Orientierungswerte dienen.


Seit dem 1. Januar 2016 gilt neue Sächsische Bauordnung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 ist die novellierte Sächsische Bauordnung in Kraft getreten. Insgesamt wurde die Sächsische Bauordnung an die Regelungen der novellierten Musterbauordnung angepasst. Das Ziel sind einheitliche Grundregeln in den Ländern. Da dieser Prozess jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird bereits in 2016/2017 eine erneute Novellierung der Sächsischen Bauordnung angestrebt. Unter dem folgenden Link finden Sie die rechtsbereinigte Version der Sächsischen Bauordnung.


Bundeskabinett beschließt neues Vergaberecht

Am 20. Januar 2016 hat das Bundeskabinett die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Die Verordnung wird zunächst dem Bundestag zugeleitet. Danach muss auch der Bundesrat zustimmen. Da die Frist für die Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien im April 2016 abläuft, muss die Reform des deutschen Vergaberechts bis spätestens 18. April 2016 in Kraft treten.


Neue VOB/A und VOB/B veröffentlicht

Am 19. Januar 2016 sind die neuen Texte der VOB/A und Änderungen der VOB/B im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Ihr zweiter und dritter Abschnitt dienen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Ihr Inkrafttreten ist für den 18. April 2016 vorgesehen, dies hängt allerdings von der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts ab (s. Beitrag oben). Die VOB/B enthält Regelungen für die Durchführung von Verträgen. Sie stellt rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, ihre Geltung muss vereinbart werden.


Vergaberecht: Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Am 6. Januar 2016 wurde die Durchführungsverordnung zur Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit der vorgesehenen EEE will der europäische Gesetzgeber künftig die Eignungsprüfung durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren. Mit der Einführung der EEE müssen Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bereits bei Abgabe eines Angebots nachweisen. Vielmehr reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen. Spätestens ab dem 18. April 2016 ist das dieser Verordnung als Anhang 2 beigefügte Standardformular zur Erstellung der EEE zu verwenden. Die Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Die Kommission kündigt in der Durchführungsverordnung an, für Auftraggeber und Bieter einen kostenlosen Online-Service zur Verfügung zu stellen. Dieser soll zum einen die Daten aus Veröffentlichungen direkt in EEE-Formulare umsetzen und zum anderen das Speichern von Bieter-Daten und (bis ausschließlich die digitale Form zu verwenden ist) das Ausdrucken der Formulare ermöglichen.


Baumesse Chemnitz vom 5. bis 7. Februar 2016 - Erstmals in zwei Hallen

Bereits zum 12. Mal öffnet die Baumesse Chemnitz 2016 allen interessierten Ausstellern und Besuchern ihre Tore. Die Ingenieurkammer Sachsen und die Architektenkammer Sachsen bieten an ihrem gemeinsamen Stand (Nr. T1/T2) wieder durchgängig ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Vortragsprogramm. Zudem veranstaltet die Messe eine Sonderschau “Textilien am Bau”. Eine Neuerung findet auch bei der Örtlichkeit statt: Denn erstmals wird die Baumesse Chemnitz in beiden Hallen stattfinden. Somit stehen den 300 Ausstellern insgesamt 11.000 Quadratmeter Fläche zur Verfügung.


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