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INGletter Archiv

INGletter 18/2019 (vom 26.11.2019) - Inhaltsverzeichnis

Die Geschäftsstelle sucht: Referatsleiter/-in "Ingenieurwesen und Sachverständige" (Vollzeit im Rahmen einer Elternzeitvertretung)

Als Referatsleiter/-in sind Sie zuständig für die Organisation von Fachgremien der Ingenieurkammer Sachsen, für die Weiterentwicklung des Sachverständigenwesens sowie für die Betreuung der “Freien Akademie der Ingenieure”. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Mehr Informationen unter: www.ing-sn.de/JOB


Fotowettbewerb "Projekte sächsischer Ingenieure" - Bewerben Sie sich

Die Ingenieurkammer Sachsen sucht die interessantesten Projekte sächsischer Ingenieure und möchte diesen eine Ausstellung in den Räumen der Geschäftsstelle in Dresden widmen. Mit dem unten verlinkten Formular können Sie sich für die Ausstellung bewerben. Bitte reichen Sie hierzu Fotos und eine Kurzbeschreibung Ihres Projektes ein, welches von Ihnen bzw. Ihrem Büro geplant und/oder umgesetzt wurde. Die Abstimmung erfolgt online nach Ablauf der Einsendefrist und kann von jedermann vorgenommen werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2020.


Auch externe Veranstaltungen als Fortbildungsnachweise anerkannt

Im Zusammenhang mit dem Einreichen von Fortbildungsnachweisen kam des Öfteren die Frage auf, ob auch externe Veranstaltungen anerkannt sind (also Seminare und Tagungen, bei denen die Ingenieurkammer Sachsen nicht Ausrichter ist). Die Antwortet lautet: Ja. Dies ist auch explizit in den “Leitlinien für die Anerkennung von Seminaren, Workshops, Fachtagungen” formuliert.


Ingenieurkammer äußert sich zum Ergebnisbericht der Kommission zur Evaluation von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Unter Federführung des Ausschusses Landesentwicklung, Umwelt, Verkehr, Technologie (LUVT) hat die Ingenieurkammer Sachsen Anmerkungen zu Ergebnisbericht der Kommission zur Evaluation von Planungs- und Genehmigungsverfahren veröffentlicht. Die Ingenieurkammer Sachsen teilt darin die Ansicht, dass eine kompetente und zügige Durchführung dieser Verfahren von grundlegender Bedeutung ist und unterstützt die Überprüfung hinsichtlich Effizienz und möglicher Optimierungspotenziale. Jedoch gibt es noch weiterführende Maßnahmen, die ebenfalls umzusetzen sind. Dazu gehören u. a. der Verzicht auf verstärkte Eigenplanungen der Verwaltung, eine spürbare Reduktion der Antragsinhalte, die Qualifizierung der antragsbearbeitenden Mitarbeiter sowie die Anwendung einer Stichtagsregelung und die damit einhergehende Verfahrenssicherheit.


Selbstcheck: Wie gut ist mein Unternehmen für die Zukunft aufgestellt

Als Gemeinschaftsinitiative der Ingenieurkammer Sachsen, der HTW Dresden und der Unternehmsberatung BERGMEYSTER bieten wir Ihnen ab sofort einen kostenfreien Selbstcheck an, um herauszufinden, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen gut für Wachstum und die Zukunft aufgestellt ist. Der Check erfolgt an typischen wachstumsrelevanten Faktoren des Mittelstands: Personalmanagement, Controlling, Marketing und Vertrieb, Finanzmanagement, Qualitätsmanagement und Geschäftsprozesse sowie Innovationsmanagement. Der Check dauert ca. fünf Minuten und liefert Ihnen sofort Ihr Ergebnis.


Neuerscheinung in der AHO-Schriftenreihe: Heft 38 - "Architekten- und Ingenieurvertragsrecht"

Anfang 2018 sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB in Kraft getreten, die nun das AHO-Heft 38 näher beleuchtet. Erstmals werden die vertragstypischen Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen näher beschrieben, ein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage von Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung eingeführt, sowie die Teilabnahme und die Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer geregelt. Neue unbestimmte Rechtsbegriffe haben zu einer Interpretationsvielfalt in Bezug auf die Anforderungen an die von Architekten und Ingenieuren zu erbringenden und nach der HOAI vergütenden Planungsleistungen geführt.


Musterbauordnung wird überarbeitet

Anfang November hat die Bauministerkonferenz mitgeteilt, dass die Musterbauordnung und Musterbauvorlagenverordnung überarbeitet werden sollen. Ein erster Entwurf liegt vor, zu dem die angefragten Verbände Stellung nehmen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren sollen durch die Neufassung verbessert und die digitale Beantragung und Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren gefördert werden. Die geplanten Vereinfachungen des Genehmigungsverfahrens im Bereich des Hochbaus würden jedoch erst dann greifen, wenn die Landesbauordnungen entsprechend geändert werden.

Seminare
02.12.2019 (Leipzig)

Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln



10.12.2019 (Dresden)

Gefahr durch Radon! – Handlungshinweise für Planer und Ausführende



Veranstaltungen
23.01.2020 (Leipzig)

Hochwasser(eigen)vorsorge verbessern – aber wie?



01.10.2020 (Chemnitz)

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Ingenieurkammertag Sachsen im Stadion an der Gellertstraße
+++ Save the date +++






Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.