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INGletter Archiv

INGletter 16/2017 (vom 19.09.2017) - Inhaltsverzeichnis

Unterschwellenvergabeordnung seit 2. September auf Bundesebene in Kraft

Durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung am 2. September 2017 ist für den Bund die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft getreten. Die UVgO ist damit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden. Eine Veröffentlichung des entsprechenden Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) im Ministerialblatt ist beabsichtigt, wird aber noch einige Wochen dauern. Die UVgO gilt zunächst jedoch nur auf Bundesebene. In den Bundesländern ist zur Rechtsverbindlichkeit der UVgO noch die landesrechtliche Umsetzung im Rahmen der Landeshaushaltsordnungen erforderlich. Im Rundschreiben des BMF ist die Anwendung der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen vorgeschrieben.

Daneben enthält § 50 UVgO für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen eine eigenständige Regelung. Danach kann die Vergabe von freiberuflichen Leistungen ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO erfolgen. Es gibt somit hinsichtlich der Verfahrensart für die Vergabe freiberuflicher Leistungen keine bindenden Vorgaben an die Verfahrensarten (öffentliche Ausschreibung oder wettbewerblicher Dialog). Es muss aber so viel Wettbewerb geschaffen werden, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Damit wird an der bisherigen Verfahrenspraxis für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen unterhalb der Schwellenwerte festgehalten.

Wahlprüfsteine der planenden Berufe - Antworten der Parteien liegen vor

Die Verbände und Kammern der planenden Berufe legten im Frühjahr 2017 den zur Wahl des 19. Bundestags stehenden Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und AfD gemeinsam Fragen zu zwölf Themenbereichen vor. Die Bandbreite der relevanten Aspekte war dabei überaus groß und reichte von der Forderung eines eigenständigen Bauressorts über die Digitalisierung des Planungswesens bis hin zur Stärkung der Freiberuflichkeit. An der Formulierung der einzelnen Punkte hat die Bundesingenieurkammer im Redaktionsteam federführend mitgewirkt. Die Antworten der Parteien liegen nun vor und können unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden.


Neuauflage AHO Heft 28: "Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik"

Die Neuauflage des Heftes Nr. 28 der AHO-Schriftenreihe “Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik” definiert den Leistungsumfang und die Schnittstellen für die Beratung, Planung und Prüfung für neu zu erstellende, instand zu setzende oder zu erneuernde Teile der Fassade inkl. deren maschinenbautechnischer Komponenten über Geländeniveau. Dies erfolgt ergänzend und vertiefend mit der Planungsleistung der Objektplaner und anderer an der Planung Beteiligter. Damit wird die transparente Leistungsdarlegung sowie die Abgrenzung der am Bauprozess Beteiligten praxisnah dargestellt und im Zusammen-hang mit den Honorardefinitionen eine nachvollziehbare Angebots- und Auftragsgrundlage ermöglicht.


Neuauflage: "Radonschutzmaßnahmen - Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten"

Im August hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Broschüre “Radonschutzmaßnahmen – Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten” in zweiter Auflage veröffentlicht. Diese Fachinformation soll Bauherren, Hauseigentümer, Handwerker und Planer unterstützen, die neue Gebäude radongeschützt errichten wollen oder die erhöhte Radonkonzentrationen in bestehenden Gebäuden reduzieren wollen. Sie enthält im Wesentlichen die Darstellung einer repräsentativen Bandbreite von Maßnahmen, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten in Deutschland und Europa erfolgreich in der Praxis angewandt wurden.


KfW informiert über neue Merkblätter

Die KfW hat für mehrere ihrer Programme die Merkblätter überarbeitet. Sie können diese über die nachfolgenden Links einsehen:

  • Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124/134) -> Download
  • Merkblatt Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) -> Download
  • Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen – Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (Kredit 159) -> Download
  • Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen – Fachunternehmerbestätigung, Maßnahmen zum Einbruchschutz (Kredit 159) -> Download
  • Merkblatt Energieeffizient Sanieren (Kredit 167) -> Download
Seminare



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.