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INGletter Archiv

INGletter 15/2015 (vom 04.08.2015) - Inhaltsverzeichnis

Sächsischer Ingenieurkammertag 2015 am 6. Oktober in Chemnitz - Programm veröffentlicht - Anmeldungen ab sofort möglich

Der diesjährige Ingenieurkammertag findet am 6. Oktober (ab 13 Uhr) im LUXOR Chemnitz statt (Hartmannstraße 9-11, 09111 Chemnitz). Neben einer Podiumsdiskussion zur Situation der Freien Berufe erwarten Sie drei Fachsektionen zu den Themen: Building Information Modeling, Bauordnungsrecht und Bauen im Bestand / Energetische Betrachtungen. Das vollständige Programm finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Anmeldungen sind ebenfalls ab sofort möglich. Programm und Anmeldung Ingenieurkammertag 2015


Merkblatt "Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol"

Das Sächsische Staatsministerium des Innern informiert, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz auf seiner Sitzung am 18./19. Juni 2015 das Merkblatt “Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol” beschlossen hat. Das Merkblatt wurde insbesondere für die Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten von bestehenden Gebäuden, die mit WDVS mit Polystyroldämmplatten gedämmt sind und bei denen auf Grund der örtlichen Situation ein möglicher Außenbrand nicht auszuschließen ist, erarbeitet. In dem Merkblatt werden Maßnahmen empfohlen, die die Eigentümer/ Verfügungsberechtigten eigenverantwortlich umsetzen können. Bei der nachträglichen Anbringung von WDVS an bestehende Gebäude müssen neben dem Bauherrn insbesondere der Unternehmer und gegebenenfalls der Bauleiter eine besondere Verantwortung wahrnehmen.


Novellierung des Sächsischen Ingenieurgesetzes - Ingenieurkammer spricht sich für hohe Anforderungsstandards für Ingenieure aus

Der vorliegende Referentenentwurf zur Novellierung des Sächsischen Ingenieurgesetzes sieht vor, dass die Berufsbezeichnung “Ingenieur” an mindestens einen 80-prozentigen Studienanteil Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) bezogen auf den 6-semestrigen Bachelor gebunden sein muss. Diesen Vorschlag seitens des Sächsischen Innenministeriums begrüßt auch die Ingenieurkammer. Gegenwind kommt jedoch von der Landesrektorenkonferenz (LRK) sowie vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI), die keinen festen MINT-Anteil im Gesetz sehen wollen. Kammerpräsident Prof. Milke äußerte sich hierzu am 23. Juli öffentlich in einem Interview in der Leipziger Volkszeitung sowie in den Dresdner Neuesten Nachrichten und bekräftigte den Leitsatz: “Wo Ingenieur drauf steht, muss auch Ingenieur drin sein.” Eine hochwertige technische Ausbildung sei zudem die beste Werbung für die Hochschulen und zugleich die Grundlage für Sachsen als dem Land der Ingenieure.

Online-Petition zum Erhalt der HOAI - Beteiligen Sie sich!

Infolge des gegen Deutschland eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens bzgl. der HOAI wurde eine Online-Petition aufgelegt, die sich an die Bundesregierung richtet. Diese soll somit in ihrer Position gegenüber der EU-Kommission gestärkt werden und Argumente zum Erhalt der HOAI an die Hand bekommen. Bitte beteiligen Sie sich über den folgenden Link.


10,7 Millionen Euro für Programm "Soziale Stadt"

Sachsen fördert die bauliche Aufwertung sozial herausgeforderter Stadtteile. 5,35 Millionen Euro stellt der Freistaat dieses Jahr dafür zur Verfügung. Ebenso viel der Bund. Die Finanzhilfen von rd. 10,7 Millionen Euro kommen dem Bund-Länder-Programm “Soziale Stadt” zu Gute. Bund und Land beteiligen sich zu 2/3 an der Finanzierung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, 1/3 tragen die Städte als Eigenanteil. Das Bund-Länder-Programm läuft seit dem Jahr 1999; aktuell sind 26 Fördergebiete im Freistaat Sachsen aufgenommen. Mit den Finanzhilfen dieses Programmjahrs wurden/werden insgesamt rd. 153,6 Millionen Euro in benachteiligte Stadtteile im Freistaat Sachsen investiert.


Energieeffizienz: KfW-Förderbedingungen für Haussanierungen seit 1. August angepasst

Die KfW hat zum 1. August 2015 die Förderbedingungen im Programm “Energieeffizient Sanieren” angepasst. Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig eine höhere Förderung durch die KfW erhalten. So werden sowohl die Bedingungen für zinsverbilligte Kredite als auch für Investitionszuschüsse verbessert. Bei der Kreditvariante steigt der maximale Kreditbetrag für Sanierungen zu einem “KfW-Energieeffizienzhaus” auf 100.000 Euro. Ergänzend hierzu werden alle Tilgungszuschüsse um 5-Prozentpunkte erhöht. Der maximale Tilgungszuschuss von derzeit 22,5 % wird so z. B. auf 27,5 % angehoben. Neu sind ferner Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 %. Darüber hinaus werden auch die Konditionen für Investitionszuschüsse attraktiver. Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können künftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro beispielsweise für eine Eigentumswohnung oder maximal 60.000 Euro für ein Zweifamilienhaus erhalten.


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Veranstaltungen



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