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INGletter Archiv

INGletter 14/2016 (vom 12.07.2016) - Inhaltsverzeichnis

Hinweis zur Verzeichnisnummer im neuen Bauantrag

Im ingletter 11/2016 wurde über die neuen Vordrucke im bauaufsichtlichen Verfahren informiert. Aufgrund mehrerer Anfragen teilen wir Ihnen mit, dass im neu gefassten Bauantrag unter Punkt 5 die Verzeichnisnummer ausschließlich von ausländischen Bauvorlageberechtigten anzugeben ist. Ingenieure, die ihre Bauvorlageberechtigung innerhalb Deutschlands erlangt haben, geben lediglich ihre Listennummer sowie die zuständige Kammer an. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich in der Sächsischen Bauordnung unter §65. Sächsische Bauordnung §65


Neufassung der Sächsischen Bauordnung veröffentlicht

Das Staatsministerium des Innern gibt bekannt, dass die Neufassung der Sächsischen Bauordnung nunmehr im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2016 veröffentlicht wurde.


Brandenburg führt Liste der Tragwerksplaner ein

Im Rahmen der Novelle zur Brandenburgischen Bauordnung führt die Ingenieurkammer Brandenburg seit 1. Juli 2016 ebenfalls eine Liste der Tragwerksplaner. Da die Regelung analog der Sächsischen Bauordnung formuliert ist, gilt: “Eintragungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch im Land Brandenburg”. Somit behalten Listeneintragungen bei der Ingenieurkammer Sachsen für brandenburgische Ingenieure auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Checklisten zum Erkennen und Beurteilen von Bodenschäden

Eine neue kostenfreie LfULG-Broschüre gibt Hinweise, wie insbesondere bei Baumaßnahmen schädliche Bodenverdichtungen vermieden bzw. minimiert werden können. Enthalten sind mehrere Checklisten zur Erkennung und Beurteilung von schädlichen Bodenverdichtungen oder Gefügeschäden, zur Planung von bodenschonenden Bauvorhaben und zur Überprüfung von Antragsunterlagen durch Zulassungsbehörden. Diese können von bodenkundlich versierten Personen ohne weitere Hilfsmittel angewandt werden und sollten insbesondere dann für Bauvorhaben herangezogen werden, wenn sehr schutzwürdige und/oder empfindliche Böden betroffen sind, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen sollen. Auch die in der Broschüre enthaltenen Karten zur Verdichtungsempfindlichkeit der Böden unterstützen Genehmigungsbehörden und Bauunternehmer bei der Beachtung des Bodenschutzes.


Digitales Kartenmaterial in Sachsen kostenfrei nutzbar

Die Nutzung digitaler Kartendienste des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) ist ab sofort kostenfrei. Grundlage hierfür ist eine Änderung der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Unter www.geoportal.sachsen.de und www.landesvermessung.sachsen.de stehen den Bürgern alle vom GeoSN im Geoportal Sachsenatlas angebotenen Geodatendienste, mit Ausnahme der Daten des Liegenschaftskatasters sowie der externen Nutzung der Bodenrichtwertinformationen, frei zur Verfügung.


Noch bis Ende Juli: AHO-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten - Index 2015

Ziel dieser einmal im Jahr stattfindenden Umfrage ist es, verlässliche Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros zu erheben, um so eine effiziente politische und wirtschaftliche Interessenvertretung der Ingenieure und Architekten zu gewährleisten. Die beteiligten Kammern und Verbände führen diese Umfrage gemeinsam durch, um den Aufwand für ihre Mitglieder zu minimieren. Aus diesem Grund wurde der Fragebogen zudem nochmals überarbeitet und weiter gekürzt, so dass er nun nur noch 13 Fragen umfasst. Mit dieser Umfrage werden die IST-Ergebnisse im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2015 ermittelt und gleichzeitig eine Konjunkturprognose erstellt. Die Umfrage läuft noch bis zum 31. Juli 2016.


DDV Mediengruppe (Sächsische Zeitung) plant Sonderveröffentlichung "Ingenieure in Sachsen" - Präsentieren Sie Ihr Büro!

Die DDV Mediengruppe (Sächsische Zeitung) plant für diesen Herbst im Rahmen des Magazins “Wirtschaft in Sachsen” eine Sonderveröffentlichung “Ingenieure in Sachsen”. Die Publikation erscheint quartalsweise sachsenweit mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren und richtet sich dabei an Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung. In Abstimmung mit der “Wirtschaft in Sachsen” nutzt die Ingenieurkammer Sachsen die bevorstehende Ausgabe, die am 2. September erscheinen wird, für die Platzierung einer Sonderveröffentlichung unter dem Titel “Sachsen – Land der Ingenieure”. Als Kammermitglied erhalten Sie die Möglichkeit, im direkten Umfeld dieses (Ingenieurkammer-)Beitrages mit einer kostenvergünstigten Anzeige auf Ihr Büro/Unternehmen aufmerksam zu machen, um Ihren Kundenkreis zu erweitern. Haben Sie als Ingenieurkammermitglied Interesse, Ihr Büro/Unternehmen im Rahmen des Magazins einem interessanten Leserkreis zu präsentieren, so finden Sie unter dem nachfolgenden Link das Bestellformular für eine Anzeige.


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