0351 43833-60 post@ing-sn.de
Select Page

INGletter Archiv

INGletter 13/2018 (vom 10.07.2018) - Inhaltsverzeichnis

Wirtschaftsministerkonferenz legt sich auf niedrigen MINT-Anteil für Ingenieurstudium fest

Die Konferenz der Wirtschaftsminister hat sich Ende Juni abschließend mit der Frage der Festlegung der für ein Ingenieursstudium notwendigen MINT-Anteile im Musteringenieurgesetz befasst. Wie befürchtet, konnten die Ingenieurkammern (zuletzt insbesondere auch die Bundesingenieurkammer) mit ihren Appellen für die Festlegung eines deutlich höheren MINT-Anteils nicht durchdringen. Die Wirtschaftsministerkonferenz beschloss als Voraussetzung zum Führen der Berufsbezeichnung “Ingenieur” ein mindestens 6-semestriges Bachelorstudium (180 ECTS) mit einem überwiegenden Anteil der Fächer Mathematik, Naturwissenschaft und Technik. Kurz gesagt: 50 Prozent MINT-Anteil im Studium sollen auch weiterhin genügen, um sich “Ingenieur” nennen zu dürfen.


Neuerscheinung: AHO-Heft 27 "Umweltbaubegleitung"

Die 2. Auflage des AHO-Heftes Nr. 27 beschreibt ausführlich die Grundlagen und Aufgabenstellungen einer Umweltbaubegleitung bei Bauvorhaben und reflektiert die gesammelten Praxiserfahrungen seit der Erstauflage im Januar 2012, die zur Erweiterung der Ausführungen im Heft beigetragen haben. Der dargestellte Leistungskatalog zeigt auf, wie vielfältig und umfangreich die Aufgaben und Zuständigkeiten sein können. Dem Anwender wird mit dem Aufgabenkatalog ein umfassendes Leistungsbild angeboten, das vorhabenbezogen auf die jeweiligen Leistungserfordernisse zugeschnitten werden kann.


Urteil zur Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze

Mit Urteil vom 15. Februar 2018 (15 U 73/17) hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass die Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Das OLG Düsseldorf begründet seine Entscheidung damit, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Allgemeinen nicht “Täter” einer Zuwiderhandlung gegen § 7 Abs. 1 HOAI sein könne, weil er nicht Normadressat ist. Die Einhaltung des zwingenden Preisrechts der HOAI obliege allein den Auftragnehmern der Architekten- und Ingenieurleistungen.


"Invest Schule" – Freistaat gibt 200 Millionen EUR für Schulhausbau

Im Rahmen des Programms “Brücken in die Zukunft” stellt die Staatsregierung den sächsischen Kommunen und Landkreisen in den kommenden Jahren rund 200 Millionen EUR mehr für den Schulhausbau zur Verfügung. In Summe mit dem Eigenanteil der Kommunen sind somit Investitionen in einem Gesamtumfang von mehr als 1,2 Milliarden EUR. Das Maßnahmeplanverfahren startet mit der Anmeldung der Maßnahmen durch die Gemeinden bis zum 17. August 2018. Die Landkreise haben dann ihrerseits bis zum 21. September 2018 Zeit, die Maßnahmepläne im Sächsischen Umweltministerium einzureichen, welches die Abwicklung des Programms übernimmt. Die Fördermittel für die bestätigten Maßnahmen sind danach bis zum 31. Dezember 2018 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Für die bauliche Umsetzung haben die Städte und Gemeinden Zeit bis zum Ende des Jahres 2022.


Mitteilung der Landeshauptstadt Dresden zu elektronischen Vergabeverfahren

Die Landeshauptstadt Dresden führt ab Juni 2018 bei europaweiten Bauausschreibungen die Vergabeverfahren nur noch rein elektronisch durch. Die nationalen Bauausschreibungen werden ebenso elektronisch durch geführt, wobei schriftliche Angebote noch zulässig sind. Ab 19. Oktober 2018 lässt die Landeshauptstadt Dresden dann auch bei nationalen Bauausschreibungen nur noch Angebote in elektronischer Form zu. Darüber hinaus werden auch die europaweiten Ausschreibungen von Architekten- und Ingenieurleistungen nur noch in elektronischen Vergabeverfahren erfolgen. Ausnahmen davon sind nur aus bestimmten Gründen zulässig und werden deshalb für entsprechende Vergaben in der jeweiligen Bekanntmachung angegeben.

Deutscher Städtetag bewertet VFIB-Empfehlungen positiv

Der Deutsche Städtetag hat in einem Rundschreiben an seine Mitglieder eine positive Einschätzung zur 3. Auflage der VFIB “Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076” gegeben. Die Veröffentlichung, an der federführend auch mehrere Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen beteiligt waren, wird demnach als “nützliche Arbeitshilfe” bewertet.


Neuer ASIA-Tarifvertrag seit 1. Mai 2018 gültig

Der Tarifvertrag des Arbeitgeberverbandes selbständiger Ingenieure und Architekten (ASIA) ist seit dem 1. Mai 2018 gültig und sieht eine Steigerung des Referenzgehaltes um zwei Prozent vor. Der Tarifvertrag bleibt bis zum 31. Januar 2019 gültig.


Existenzgründung und Verkauf des Ingenieurbüros: Sprechstunde am 19.07.2018

Die nächste Sprechstunde der Ingenieurkammer Sachsen zu den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Fördermittelberatung, Finanzierung und Kalkulation findet statt am 19.07.2018 (16.00 – 18.00 Uhr). In der Sprechstunde stehen Ihnen professionelle Berater mit langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter 0351 43833-71 oder post@ing-sn.de.

Seminare



Veranstaltungen



Weitere Seminare und Veranstaltungen finden Sie unter www.ing-sn.de/kalender.