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INGletter Archiv

INGletter 13/2017 (vom 08.08.2017) - Inhaltsverzeichnis

Vollzug des Bauproduktenrechts: Erlass des Sächsischen Innenministeriums

In Umsetzung des Verhandlungsergebnisses der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Kommission hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen (ASBW) eine geänderte Vorgehensweise in Bezug auf den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach DIN EN 13162 beschlossen. Per beigefügtem Erlass werden die Vollzugshinweise des Sächsischen Innenministeriums (SMI) vom 14. Oktober 2016 für harmonisierte Bauprodukte nach DIN EN 13162 geändert.


Bund und Bahn schließen "Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung"

Der Bund (Bundesverkehrsministerium, Bundesfinanzministerium) und die Deutsche Bahn haben am 25. Juli eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der Neu- und Ausbaumaßnahmen auf der Schiene (Bedarfsplanprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030) zügiger und kostengünstiger geplant und gebaut werden sollen. Für derartige Projekte übernimmt der Bund künftig die gesamten Planungskosten.


EU BIM Task Group veröffentlicht Handbuch zur Einführung von BIM durch die öffentliche Hand

Die von der EU mitfinanzierte BIM Task Group hat vor wenigen Tagen das “Handbook for the Introduction of Building Information Modelling by the European Public Sector” veröffentlicht. Das Handbuch sammelt die gemeinsamen Erfahrungen von politischen Entscheidungsträgern, öffentlich-rechtlichen Eigentümern und Infrastrukturbetreibern aus einundzwanzig europäischen Ländern und gibt Empfehlungen zur Einführung von BIM durch die öffentliche Hand. Das Dokument steht in englischsprachiger Version zum Download bereit.


Deutsche Bauindustrie sieht Bauingenieurlücke

Angesichts der guten Baukonjunktur sieht der Bauindustrieverband einen erhöhten Bedarf an Bauingenieuren und hat hierzu seine Kampagne “Werde Bauingenieur” gestartet. Ziel ist es, bei jungen Leuten das Interesse und die Begeisterung für das Bauwesen zu wecken.


Zahl der Freiberufler steigt auf Rekordhoch

Die Zahl der selbstständigen Freiberufler ist zwischen Jahresbeginn 2016 und 2017 von 1,344 Millionen auf 1,382 Millionen Personen gestiegen – ein Gesamtplus von 2,8 Prozent. Darunter sind die technisch-naturwissenschaftlichen Berufe mit einem Plus von knapp vier Prozent auf nunmehr 261.000 Personen am stärksten gewachsen. Die rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe folgen mit einem Anstieg von 365.000 auf 379.000 Berufsträger; dies entspricht einem Anstieg um 3,8 Prozent. Die Kulturberufe haben um knapp 3,8 Prozent zugelegt, ihre Zahl ist von 316.000 auf 328.000 Personen gestiegen. Bei den selbstständigen Freiberuflern arbeiten 3,299 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. In Summe sind 5,1 Millionen Personen in den Freien Berufen tätig – ein Plus von knapp 3,6 Prozent.


Bundesverfassungsgericht zur Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern

“Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.” Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Beschluss bekräftigt und Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen. Diese machten geltend, dass die gesetzlich normierte Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern und die daraus resultierende Beitragspflicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Zwar sieht BVerfG sowohl die Beitragserhebung als auch die Pflichtmitgliedschaft als Eingriffe in die nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit. Dennoch sei die Einbindung in die Industrie- und Handelskammern im Wege der Pflichtmitgliedschaft insoweit gerechtfertigt, dass die in § 1 IHKG normierten Aufgaben der für die wirtschaftliche Selbstverwaltung typischen Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben entsprechen. Das BVerfG weist darauf hin, dass es diese Aufgabe bereits mehrfach als legitimen Zweck für die Pflichtmitgliedschaft angesehen habe.


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