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INGletter Archiv

INGletter 11/2017 (vom 11.07.2017) - Inhaltsverzeichnis

Sächsischer Staatspreis für Baukultur geht an das Kraftwerk Mitte

Der Chef der Staatskanzlei, Dr. Fritz Jaeckel, hat am 16. Juni in Vertretung von Innenminister Markus Ulbig den Sächsischen Staatspreis für Baukultur 2017 verliehen. Der Preis geht in diesem Jahr an das Kraftwerk Mitte Dresden. Mit der Auszeichnung würdigte die Jury den Umbau des ehemaligen Heizkraftwerks Mitte zu einem kulturellen Zentrum. Der Staatspreis für Baukultur ist mit 15.000 Euro dotiert. Auslober des Staatspreises waren das Sächsische Staatsministerium des Innern, die Ingenieurkammer Sachsen und die Architektenkammer Sachsen. Die diesjährige Geschäftsführung oblag dabei der Ingenieurkammer. Der Staatspreis wird für Leistungen auf dem Gebiet der Baukultur in Sachsen verliehen. In diesem Jahr lautete das Wettbewerbsthema “BAU – KULTUR – BILDUNG”. Dabei waren sanierte und/oder umgenutzte Bestandsbauten mit Bildungscharakter zum Wettbewerb zugelassen.


HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland

Die Europäische Kommission hat wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Die Kommission sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten sowie den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll. Zahlreiche Kammern und Verbände haben die Klageerhebung bereits massiv kritisiert und forderten die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt der HOAI und somit für Qualität bei Planungsprozessen einzusetzen.


Untersuchung des BFB: Marktzutrittsregeln führen zu mehr Effizienz und sichern Qualität

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat gestern (6. Juli 2017) die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen Untersuchung “Aspekte der Deregulierung bei den Freien Berufen” vorgestellt. Hiernach führen Marktzutrittsregeln – entgegen der Behauptungen der Europäischen Kommission – auf freiberuflichen Märkten zu besserer Markteffizienz und sichern die Qualität. In der Untersuchung wird von den Gutachtern die ökonomische Wirkungsweise von Regulierung bzw. Deregulierung in Märkten für freiberufliche Dienstleistungen wissenschaftlich untersucht und bewertet.


Rechtsgutachten und Evaluation der EU-Bauproduktenregulierung veröffentlicht

Das Bundesbauministerium hat im Juni ein Rechtsgutachten zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) vorgestellt, welches im Rahmen des Notifizierungsverfahrens Fragen zur Umsetzung des EuGH-Urteils behandelt und insbesondere die Frage betrifft, wie mit lückenhaften, fehlenden Leistungsmerkmale harmonisierter Bauprodukte und nationalen Anforderungen umzugehen ist. Im Ständigen Ausschuss haben mehrere Mitgliedstaaten eine gleiche Problemlage wie Deutschland geschildert. Bei dem von der EU-Kommission gestarteten Evaluationsprozess besteht auf dieser Grundlage somit die Gelegenheit, für die Übergangszeit bei noch nicht vollständig harmonisierten Bauprodukten die strenge Haltung der EU-Kommission bezüglich zusätzlicher nationaler Anforderungen an Bauprodukte zu korrigieren.


Klarstellung des Bauministeriums zur Auftragswertberechnung bei der Vergabe von Planungsleistungen

Bau- und Planungsleistungen sind bei der Schätzung des Auftragswertes weiterhin nicht zusammenzurechnen, wenn sie getrennt vergeben werden. So lautet der eindeutige Tenor des aktuellen Erlasses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 16. Mai 2017 zur Auslegung des reformierten Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen. In dem Erlass wird betont, dass die Rechtslage bei der Bestimmung des geschätzten Auftragswertes bei der Vergabe von Planungsleistungen, die in mehreren Losen vergeben werden, unverändert ist. Mit der Formulierung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV wird am bisherigen üblichen Verfahren zur Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen festgehalten.


Bauindustrieverband veröffentlicht "Schwarzbuch Bauwirtschaft: Fallstricke bei der öffentlichen Auftragsvergabe"

Der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. (BISA) beklagt weiterhin Schwierigkeiten bei der Ausschreibung und Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben. BISA-Präsident Wolfgang Finck verweist bei der Vorstellung des aktuellen “Schwarzbuch Bauwirtschaft: Fallstricke bei der öffentlichen Auftragsvergabe” auf die Notwendigkeit qualitativ guter Planung als Voraussetzung für eine reibungslose Bauausführung.


Gesetzgeber macht Weg frei für Unterschwellenvergabeordnung

Der Bundestag hat Anfang Juni die Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sowie der Bundeshaushaltsordnung (BHO) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die im selben Gesetzgebungspaket verabschiedet wurde. Nach ihrer Einführung wird die UVgO anders als die bisherigen Regelungen für den Unterschwellenbereich den Auftraggebern die freie Wahl zwischen der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb eröffnen. Die UVgO kann erst nach Wirksamwerden dieser Änderungen haushaltsrechtlich eingeführt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz ebenfalls zugestimmt.

Zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr - Aufstellflächen der Feuerwehr im öffentlichen Raum

Mit Schreiben vom 21. Juni 2017 informiert das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über die Rechtslage zu dem in der Sächsischen Bauordnung vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg. Die Hinweise finden Sie unter dem nachfolgenden Link.


Planungsdaten für Geothermieanlagen

Der Einsatz von oberflächennaher Geothermie zur Heizung und Kühlung von Gebäuden gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das EU-Projekt “GeoPLASMA_CE” (Shallow Geothermal Energy Planning, Assessment and Mapping Strategies in Central Europe) wurde initiiert, um die Datengrundlage zur oberflächennahen Geothermie länderübergreifend zu standardisieren. Ziel ist, die Planung von Geothermieanlagen für Bauherren und Planungsbüros zu vereinfachen. Damit soll die Nutzung dieser erneuerbaren, emissionsfreien Energieform vorangetrieben werden. Als einer der Projektpartner stellt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) seine Erfahrungen und sein Wissen aus der langjährigen Arbeit im Bereich der oberflächennahen Geothermie in Sachsen zur Verfügung.


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