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INGletter Archiv

INGletter 10/2015 (vom 26.05.2015) - Inhaltsverzeichnis

Sachverständigenwesen: Zuständigkeitsbereiche der Bestellungskörperschaften

Im Zuge der Neuordnung des Sachverständigenwesens in Sachsen haben die Bestellungskörperschaften eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet und somit Ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche definiert. So nimmt die Ingenieurkammer Sachsen die Neu- und Wiederbestellungen u.a. in allen “klassischen” Ingenieursachgebieten vor, wie Maschinen und Anlagen, Kraftfahrzeugschäden, Mess-, Regelungs- und Automatisierungstechnik, elektrotechnische Anlagen und Geräte, Vermessungstechnik, uvm. Im Bereich des Bauwesens sind die Ingenieurkammer Sachsen und die Architektenkammer Sachsen gemeinsam zuständig. Die IHKs behalten diejenigen Sachgebiete, die nicht eindeutig dem Ingenieur- oder Bauwesen zugeordnet sind (auch wenn der Sachverständige selbst ein Ingenieur sein kann). Hierzu zählen z.B. die gesamten Felder der Grundstücks- und Immobilienbewertung oder der Landwirtschaft. Eine Liste mit den Zuständigkeitsbereichen der Ingenieurkammer Sachsen und den IHKs finden Sie unter dem folgenden Link.


Fortschreibung der HOAI 2013 – Positionspapier der Bundesingenieurkammer

Im Zuge der letzten HOAI-Novelle wurden die Ingenieurleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung sowie Örtliche Bauüberwachung fälschlicherweise als Beratungsleistungen deklariert und in den unverbindlichen Teil der Honorarordnung ausgegliedert. Um der Forderung nach einer Rückführung der genannten Leistungen in das verbindliche Preisrecht Nachdruck zu verleihen, hat die Bundesingenieurkammer hierzu ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht, welches Sie unter dem folgenden Link einsehen können.


Entwurf eines "Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts" liegt vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat Anfang Mai den Referentenentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht mit den anderen Bundesressorts abgestimmt. Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 7. Januar 2015 sehen vor, dass die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der neuen EU-Vergaberichtlinien im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfolgt. Neben den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird auch die Bundesingenieurkammer Stellung zu dem Gesetzesentwurf nehmen.


Anreizprogramm Energieeffizienz aufgelegt

Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz hat die Bundesregierung ein Bündel von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiewende im Gebäudesektor beschlossen. Durch das neue Anreizprogramm Energieeffizienz werden diese Maßnahmen nun weiter ausgebaut. Das Paket umfasst ein Fördervolumen in Höhe von 165 Millionen Euro pro Jahr und tritt an die Stelle der bislang geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung.


Bund investiert 700 Millionen Euro in die Städtebauförderung

Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 ist Anfang Mai in Kraft getreten. Der Bund unterstützt damit Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, demografischen, sozialen und ökologischen Wandels mit 700 Millionen Euro. Schwerpunkte der Förderung 2015 sind die Themen “Grün in der Stadt” sowie “Barrierefreiheit/Barrierearmut” für eine generationengerechte Stadt.


300 Millionen Euro für das Nationale Hochwasserschutzprogramm

Als Konsequenz aus der letzten Hochwasserwasserkatastrophe stocken Bund und Länder ihre Investitionen für den präventiven Hochwasserschutz auf. So stellt der Bund in den nächsten Jahren mehr als 300 Millionen Euro für den natürlichen und technischen Hochwasserschutz zur Verfügung. Im der sächsischen Elbe-Region gibt es derzeit sieben Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms.


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